Maag: Hätten lieber Rx-Versandverbot gehabt

Der Gesundheitsausschuss im Bundestag hat heute das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz passieren lassen – inklusive der kurzfristig eingebrachten Änderungsanträge, in denen auch EU-Versender zur Einhaltung der Temperaturanforderungen bei Medikamentenlieferungen verpflichtet werden. Der Phagro sieht jedoch weiterhin Lücken bei der Gleichpreisigkeit auf Großhandelsebene.

Morgen will der Deutsche Bundestag das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz in zweiter und dritter Lesung beraten und zum Abschluss bringen. Dafür ebnete heute der Gesundheitsausschuss den Weg: Er stimmte sechs Änderungsanträgen zu und gab das Gesetz frei für die morgige finale Abstimmung im Plenum des Bundestags. Kernstücke sind unter anderem die Verankerung des Rx-Boni-Verbots im Sozialrecht, die Schaffung eines Honorartopfs für neue pharmazeutische Dienstleistungen und die Vergütung der Botendienste der Apotheken mit 2,50 Euro netto je Lieferung.

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Nicht zuletzt auf Initiative des Abgeordneten Stephan Pilsinger (CSU) wird klargestellt, dass sich auch Versender mit Sitz im EU-Ausland an die in § 17 Abs. 2a Satz 1 ApBetrO geregelten Vorgaben für den Arzneimittelversandhandel halten müssen. Darin heißt es unter anderem, dass „das Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt; insbesondere müssen die für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden; die Einhaltung muss bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln, soweit erforderlich, durch mitgeführte Temperaturkontrollen valide nachgewiesen werden“.

Maag: Rx-VV lässt sich nicht rechtssicher umsetzen

Unverändert bleiben die umstrittenen Pläne für eine im Sozialrecht verankerte Rx-Preisbindung auch für E-Versender. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Karin Maag (CDU) erklärt in einer Pressemitteilung: „Gerne hätten wir ein komplettes Rx-Versandhandelsverbot gesetzlich geregelt. Das ließ ich aufgrund der europarechtlichen Hürden nicht rechtssicher umsetzen. Deshalb schreiben wir die sogenannte Gleichpreisigkeit fest.“ Nun werde im Sozialgesetzbuch V verbindlich geregelt, dass für gesetzlich Versicherte bei der Abgabe verordneter Arzneimittel keine Zuwendungen gewährt werden dürfen. „Außerdem führen wir zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen ein, auf die GKV-Versicherte einen Anspruch haben. Den Botendienst für die Apotheken vergüten wir nun dauerhaft. So kommt dieses Gesetz sowohl unseren Apotheken vor Ort als auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute, die nur dort persönliche Beratungsgespräche sowie Nacht- und Notdienste vorfinden.“

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