Die ABDA hatte am gestrigen Dienstag zu einer Pressekonferenz geladen, um darüber zu informieren, was es für die Versorgung bedeutet, wenn die erleichterten Abgaberegeln, in der aktuellen Form auslaufen. Unter anderem erklärte Professor Martin Schulz, ABDA-Geschäftsführer Arzneimittel, warum die Engpassliste des BfArM, die laut Referentenentwurf für das Engpassgesetz künftig die Grundlage für einen erleichterten Austausch sein soll, keine Lösung ist.
„Apothekerschaft warnt: Nach Ostern droht ein Versorgungschaos“ – unter diesem Motto hatte die ABDA am gestrigen Dienstag die Hauptstadtjournalisten in die Bundespressekonferenz beziehungsweise vor die Bildschirme geladen. Hintergrund ist das bevorstehende Auslaufen der erleichterten Abgaberegeln der SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die angesichts der aktuellen Lieferengpässe derzeit die Versorgung sichern. Zwar gibt es berechtigte Hoffnung, dass das Chaos zu Ostern in letzter Minute abgewendet wird. Die Ampelkoalition hat einen Änderungsantrag in ein Gesetz eingebracht, das am 31. März den Bundesrat passieren und dann zeitnah in Kraft treten könnte. Der Antrag sieht vor, die erleichterten Austauschregeln aus der SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung übergangsweise bis zum 31. Juli 2023 zu verlängern.
Damit ist das Problem aber nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Das machten ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und der ABDA-Geschäftsführer Arzneimittel Professor Martin Schulz deutlich. Denn die neuen Austauschregelungen im geplanten „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG), die die Coronaregelungen ablösen sollen, sind in den Augen der ABDA „bürokratischer Irrsinn, nicht brauchbar und nicht zielführend“ – zumindest in der Form wie der Referentenentwurf sie derzeit vorsieht.
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Insbesondere die Idee, die Engpassliste des BfArM als Grundlage für die erleichterten Regeln zu nehmen, hält die ABDA für keine gute Idee. Warum erläuterte Martin Schulz ausführlich: „Die ‚BfArM-Liste‘ gibt es nicht und wird es auch nicht geben“, so der Apotheker, der in seiner Funktion als AMK-Vorsitzender auch Mitglied des Beirats zu Liefer- und Versorgungsengpässen beim BfArM ist. Die Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen umfasse nämlich zum einen nur Rx-Arzneimittel – denn nur die sind der Definition nach versorgungsrelevant. Zum anderen sollen die Hersteller vor allem dann melden, wenn für Arzneimittel mit versorgungskritischen Wirkstoffen ein Engpass erwartet wird. Als versorgungskritisch gelte ein Wirkstoff dann, wenn es für ihn nur noch wenige Hersteller gibt, erläutert Schulz. Die Fiebersäfte hingegen seien auf der Liste nie aufgetaucht. „Dieses Beispiel zeigt, dass die Liste das eine, Versorgungsrealität das andere ist“, erklärt der AMK-Vorsitzende. Auf der anderen Seite bedeute die Tatsache, dass etwas gelistet ist, nicht unbedingt, dass es das Präparat nicht gebe. Denn selbst wenn der Hersteller einen Engpass erwarte und diesen melde, könnten die betreffenden Mittel trotzdem noch in Apotheken oder beim Großhandel vorhanden sein. „Die Liste, so wie der Referentenentwurf sie vorsieht, gibt es nicht, kann es nicht geben und wenn es sie gibt, hat sie mit der Versorgungsrealität nichts zu tun“, erklärte Schulz.
ABDA fordert Nachbesserungen am Gesetz
Er unterstrich mit seinen Ausführungen die Forderung, die die ABDA-Präsidentin zuvor geäußert hatte: Den ALBVVG-Entwurf nachzubessern, ehe er ins Kabinett geht. Zwei Wochen Zeit hat Lauterbach dafür noch. Die ABDA fordert, dass hier die bewährten Austauschregeln für alle (!) Arzneimittel verstetigt werden. Zudem müsse es einen angemessenen Ausgleich für das Engpass-Management und die Sicherung der Versorgung geben.
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