Via fordert Kündigung des Rahmenvertrags

Der Verband innovativer Apotheken (via) begrüßt die neuen Töne bei der ABDA – dennoch gehen ihm die Forderungen der Standesvertretung nicht weit genug. Für via kann es nur einen Weg geben: die Kündigung des Rahmenvertrags mit anschließender Neuverhandlung.

Mit dem Referentenentwurf eines Lieferengpass-Gesetzes hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Fass bei der ABDA zum Überlaufen gebracht. Nicht nur vorgesehene Aufwandsentschädigung für das Management bestimmter Lieferengpässe in Höhe von 50 Cent erhitzt die Gemüter – auch dass der Minister die Abgaberegeln für Apotheken bei der Rezeptbelieferung im Vergleich zu den derzeit geltenden Pandemiebestimmungen wieder deutlich nachschärfen will, sorgt für Unmut.

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Das Echo ließ nicht lange auf sich warten: Nachdem Lauterbach seinen Entwurf am Valentinstag vorgelegt hatte, beschloss der ABDA-Gesamtvorstand Ende Februar in Berlin einen zehn Punkte umfassenden Forderungskatalog an die Politik, in dem er vor allem die Honorierung der Apotheken sowie deren Kompetenzen in den Fokus rückt. Innerhalb des Berufsstands stieß der Katalog ebenso wie die neue Tonalität der Präsidentin, Gabriele Regina Overwiening, auf viel Zuspruch.

Und auch der Verband der innovativen Apotheken (via) begrüßt das neue Auftreten der ABDA – wenngleich dieses aus Sicht des via-Vorstands längst überfällig war. Dennoch geht dem Verband der aktuelle Vorstoß nicht weit genug. „Die Strategie, jeden Punkt der Apothekenhonorierung einzeln zur Disposition zu stellen, erschließt sich via jedoch nicht“, schreibt der Verband in einer am gestrigen Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung. Stattdessen brauche es einen klaren Schnitt – „und zwar die Kündigung des Rahmenvertrags!“ Dann, glaubt via, wären die Kassen „im Zugzwang, um eine Versorgung ihrer Patienten sicherzustellen“.

Die Innovativ-Apotheker:innen erinnern an eigene Forderungen von vor vier Jahren, deren Bestandteil bereits die Kündigung des Rahmenvertrags war. Die weiteren Punkte:

  • Neuverhandlungen auf Basis einer leistungsgerechten Bezahlung für das Inkasso zugunsten der Krankenkassen
  • Die Abschaffung von Nullretaxationen, stattdessen Kostenübernahmegarantie der Krankenkassen mit Sofortzahlung durch Anbindung an die Warenwirtschaftssysteme
  • Ein Leistungsentgelt für den Mehraufwand bei Rabattverträgen mit nicht lieferfähigen Herstellern, sowie die vollständige Abgabefreiheit in diesen Fällen.

Einiges davon taucht in abgeschwächter Form auch im ABDA-Katalog auf – die Kündigung des Rahmenvertrags geht jedoch deutlich darüber hinaus. Dass die Standesvertretung diesem Appell folgen wird, erscheint unwahrscheinlich.


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