Spahn will Krankenkassen für Gentests an Embryos bezahlen lassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) für solche Paare bezahlen, die eine Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben. Das sei der Wille von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, berichtete zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Spahn hat dazu einen Änderungsantrag zum Terminservice-Gesetz vorgelegt, der im Bundestag beraten wird und dem SPIEGEL vorliegt. Es ist nicht der erste Vorstoß des Gesundheitsministeriums dieser Art. Erst vor Kurzem hatte Spahn gefordert, Fettabsaugungen bei Frauen mit Lipoödem zur Kassenleistung zu machen. Kritiker fürchten nun, dass künftig das Gesundheitsministerium willkürlich über die Kostenübernahme von Therapien entscheiden könnte.

Kosten bis zu 20.000 Euro

Untersuchungen an Embryonen unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Nur unter besonderen Umständen darf ein Embryo vor dem Einpflanzen überhaupt genetisch untersucht werden; mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik, kurz PID. Entweder muss das Risiko schwerer Erbkrankheiten bestehen – oder die hohe Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt. PID-Ethikkommissionen entscheiden darüber, ob eine Untersuchung erlaubt ist.

Bislang müssen Betroffene die PID selbst zahlen, die laut RND bis zu 20.000 Euro kostet. Aus Kreisen des Gesundheitsministeriums hieß es am Dienstag, wenn die PID in bestimmten Fällen legal sei, dürfe sie nicht aufgrund der Kosten ein “Privileg” für Wohlhabende sein.

Wie viele Anträge auf eine PID bei den fünf Ethikkommissionen in Deutschland gestellt werden, wird nicht zentral erfasst. Experten gehen von etwa 300 bis 400 Fällen im Jahr aus. Ein Großteil davon kommt vor die bayerische Ethikkommission, weil dort besonders viele PID-Zentren ihren Sitz haben.

Nur für Ehepaare

Bei der PID werden dem Embryo nach einer künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibs Zellen entnommen, um das Erbgut auf veränderte Gene zu untersuchen. Embryonen mit Schäden werden der Mutter nicht eingepflanzt. Damit sollen Totgeburten ebenso vermieden werden wie die Geburt eines schwer kranken Kindes. Der Bundestag hatte die PID 2011 nach einem emotionalen Streit in engen Grenzen zugelassen. Kritiker sahen darin einen Dammbruch hin zu “Designer-Babys”.

Mit der nun geplanten Kostenübernahme werde der damalige Bundestagsbeschluss im Leistungsrecht der Kassen nachvollzogen, zitiert das RND aus dem Antrag. Voraussetzung für eine Kostenübernahme soll demnach sein, dass die Paare verheiratet sind. Außerdem dürften nur Ei- und Samenzellen der beiden Ehegatten verwendet werden. Es sei geplant, dass insgesamt drei Versuche zur Implantation der untersuchten Embryonen in die Gebärmutter bezahlt werden.

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