Spahn verteidigt Widerspruchslösung im Bundestag

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat im Bundestag für eine doppelte Widerspruchlösung bei der Organspende geworben. Leitgedanke sei, die Zahl der Spender zu erhöhen, sagte der CDU-Politiker in der Sitzung am Mittwoch. In der offenen Debatte ging es ohne Fraktionszwänge um grundlegende ethische Fragen, Beschlüsse wurden keine gefasst.

Die von Spahn vorgesehene Regelung sieht vor, dass jeder Mensch in Deutschland automatisch als Spender gilt – es sei denn, er widerspricht dem. Hat er das nicht getan, werden als zusätzliche Hürde die Angehörigen gefragt. Bislang ist die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen oder der Angehörigen Voraussetzung für eine Organspende. Eine Entscheidung des Bundestags strebt Spahn bis Mitte 2019 an.

Argumente für die Widerspruchlösung: Spahn argumentiert, dass seit Jahren vieles versucht worden sei, um die Zahl der Organspender zu erhöhen – ohne Erfolg. Die neue Regelung solle dazu führen, dass Organspenden zum Normalfall werden. Ein Nein aussprechen zu müssen, sei in einer freien Gesellschaft zumutbar, so Spahn. “Das einzige Recht, das damit beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen.”

Sympathie für die doppelte Widerspruchslösung hat in der Vergangenheit unter anderem Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bekundet, ein weiterer Befürworter ist SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach.

Argumente gegen die Widerspruchslösung: In der Debatte machten jedoch auch zahlreiche Abgeordnete Bedenken gegen eine solche Umstellung deutlich. Die Widerspruchslösung missachte das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und verkehre die freie Entscheidung zugunsten einer Spende ins Gegenteil, sagte die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus.

Eine Gruppe von Abgeordneten um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Linke-Chefin Katja Kipping schlägt vor, statt der Widerspruchregelung die Bereitschaft zu Organspenden regelmäßig beim Abholen eines neuen Personalausweises oder Passes abzufragen – samt der Option, gerade nicht entscheiden zu wollen. Einen ähnlichen Vorschlag für eine “verbindliche Entscheidungslösung” hat auch der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger gemacht.

“Der Gesetzgeber würde sonst diese sehr persönliche Entscheidung vorwegnehmen, die dann nur mit aktivem Widerspruch aufgehoben werden könnte”, warnte Baerbock im Vorfeld der Debatte.

Die Kliniken sind oft das Problem – nicht die Bürger

In Deutschland warten laut Gesundheitsministerium mehr als 10.000 Menschen auf Spenderorgane. Seit 2012 ist die Zahl der Organspender kontinuierlich gesunken, im vergangenen Jahr erreichte sie mit 797 einen historischen Tiefpunkt. Für dieses Jahr zeichnet sich jedoch erstmals wieder ein Anstieg ab. Bis Mitte November registrierte die Deutsche Stiftung Organtransplantation bereits 832 Spender.

Unabhängig von der Debatte über eine mögliche Widerspruchsregelung hat die Bundesregierung ein Gesetz für bessere Bedingungen für Organspenden in den Krankenhäusern auf den Weg gebracht. Kernpunkte sind höhere Vergütungen durch die Krankenkassen und mehr Freiraum für Transplantationsbeauftragte in den Kliniken.

Die geringe Zahl der Organspenden in Deutschland lässt sich nämlich – anders als es die Debatten oft vermuten lassen – nicht nur mit spendeunwilligen Bürgern erklären. Stattdessen liegt das Problem oft in den Kliniken. Einer Studie zufolge wenden sich Krankenhäuser in Deutschland viel zu selten an die Deutsche Stiftung Organspende (DSO), wenn sie einen potenziellen Spender betreuen. Die DSO klärt nach einer solchen Meldung die Möglichkeit einer Spende ab.

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