Staatsanwalt ermittelt gegen Ex-Bayer-Mitarbeiter

Lange hatte sich Bayer dagegen gewehrt, auf mögliche Leberschäden durch die Einnahme des Schöllkraut-haltigen OTC-Präparats Iberogast hinzuweisen – vielleicht zu lange? Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt jetzt gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Konzerns wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung.

Wegen eines Todesfalls, der möglicherweise mit der Einnahme des schöllkrauthaltigen Bayer-Arzneimittels Iberogast in Verbindung steht, ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen einen vormals Verantwortlichen des Leverkusener Konzerns. Es gebe einen Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung in einem Fall sowie der fahrlässigen Körperverletzung in zehn Fällen, teilte die Behörde mit. Zunächst war noch von einem Vorgehen gegen zwei Personen die Rede. Doch heute erklärte ein Behördensprecher gegenüber DAZ.online: „Weitere Ermittlungen zu den Verantwortlichkeiten in den letzten Tagen haben zwischenzeitlich dazu geführt, dass sich das Verfahren nun nicht mehr gegen zwei, sondern gegen einen Beschuldigten richtet”.

Unter anderem geht es um den Fall einer 56-Jährigen, die 2018 mit Leberschäden ins Krankenhaus kam und dann an den Folgen einer Lebertransplantation starb. Sie soll zuvor Iberogast genommen haben. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob im Beipackzettel im nicht verjährten Zeitraum bis September 2018 ein Warnhinweis auf mögliche Leberschädigungen sorgfaltspflichtwidrig unterblieben ist. Zudem, ob ein ursächlicher Zusammenhang mit der Einnahme des Arzneimittels sowie entsprechenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Konsumenten besteht. Eine schnelle Entscheidung ist nicht zu erwarten. „Die Ermittlungen hierzu werden geraume Zeit in Anspruch nehmen“, sagte der Sprecher. 

Schon im vergangenen Sommer hatte die Kölner Staatsanwaltschaft einem Pressebericht zufolge Ermittlungen gegen „Unbekannt“ aufgenommen. Nun hat man offenbar eine konkrete Person im Visier.

Mehr zum Thema

Handelsblatt-Bericht

Iberogast wird zum Fall für die Staatsanwaltschaft

Neue Warnhinweise

Iberogast-Nebenwirkungen: Kritik am BfArM wächst

Bayer hat Iberogast seit 2013 im Portfolio – in diesem Jahr übernahmen die Leverkusener das Unternehmen Steigerwald und mit ihm das beliebte Magenmittel. Bereits 2005 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Stufenplanverfahren eingeleitet, weil das in Iberogast enthaltene Schöllkraut im Verdacht steht, leberschädigende Wirkungen zu haben.

Das Verfahren endete im April 2008 mit einem Bescheid, der die Zulassung für Arzneimittel mit einer Tagesdosierung von mehr als 2,5 mg Gesamtalkaloiden widerrief. Für Präparate mit einer Tagesdosierung von 2,5 µg bis höchstens 2,5 mg Gesamtalkaloiden wurden Änderungen der Produktinformationen im Hinblick auf eine mögliche leberschädigende Wirkung angeordnet. Unter anderem sollte aufgenommen werden, dass das Präparat in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden darf. Dennoch passierte zehn Jahre lang nichts. Steigerwald legte Widerspruch gegen den Bescheid ein, doch das BfArM erließ keinen Widerspruchsbescheid – weshalb auch die Behörde in die Kritik geriet. Erst nach dem genannten Todesfall 2018 änderte Bayer die Produktinformationen.

Wie schon damals bleibt das Unternehmen überzeugt, dass Iberogast „ein bewährtes, wirksames und sicheres Medikament“ ist. Eine Bayer-Sprecherin erklärte zu den aktuellen Ermittlungen, ihre Firma kooperiere mit den Behörden. „Nach jetzigem Kenntnisstand ergeben sich keine neuen medizinischen Erkenntnisse, die zu einer Neubewertung des Sachverhalts durch Bayer führen würden”, sagte sie. Bayer gehe weiter davon aus, „dass im Zusammenhang mit den aufgetretenen Nebenwirkungen keine gesicherte Kausalität in Verbindung mit der Einnahme von Iberogast besteht“. 

Quelle: Den ganzen Artikel lesen