Neue Testverordnung: Testen Sie weiter auf SARS-CoV-2?

Weniger Geld, mehr Aufwand – so lässt sich die Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) in wenigen Worten zusammenfassen, die am gestrigen Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Bieten die Apotheken unter diesen Bedingungen weiter die sogenannten Bürgertests an? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!

Auf die letzte Minute, nämlich am gestrigen Mittwoch, wurde die Neufassung der Corona-Testverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die bislang gültige Fassung wäre am heutigen Donnerstag ausgelaufen. Damit ändern sich die Regeln für die PoC-Schnelltests auf Staatskosten grundlegend. Kostenlose beziehungsweise bezuschusste Tests gibt es nur noch in bestimmten Fällen – ob der Anspruch besteht, müssen auch testende Apotheken künftig prüfen. 

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Somit wird also auf jeden Fall der Aufwand steigen, schließlich muss der Anspruch der Testwilligen geprüft werden. Gleichzeitig will das BMG die Tests aber auch schlechter vergüten. Bisher erstattet der Bund noch 11,50 Euro je PoC-Test: 8 Euro für den Abstrich, 3,50 für das Material. Künftig sind es 7 Euro für den Abstrich und 2,50 Euro für das Material. Bei Testungen, für die die 3 Euro Eigenanteil fällig werden, beträgt die Vergütung für die Leistungserbringer 6,50 Euro – 4 Euro für den Abstrich plus 2,50 Euro für das Material. Machen die Apotheken unter diesen Bedingungen noch mit?

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