Apobank verlangt Schadenersatz von Warburg-Gruppe

Im Zuge des gerichtlich als illegal einstuften Cum-Ex-Steuerdeals geht die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) nach einem Bericht des Handelsblatts gegen das Hamburger Traditionsgeldhaus M.M. Warburg und weitere Beteiligte vor. Das Düsseldorfer Geldinstitut musste in der Steueraffäre fast 50 Millionen Euro an den Fiskus zahlen und will diesen Betrag nun erstattet bekommen.

Die Rechnung beträgt 48,8 Millionen Euro. So viel Geld verlangt die Apobank laut dem Handelsblatt-Bericht an Schadensersatz von der Warburg Holding, den zugehörigen Gesellschaften M.M. Warburg und Warburg Invest sowie von den Haupteigentümern Christian Olearius und Max Warburg. Außerdem sollen zwei ehemalige Manager zur Kasse gebeten werden.

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Die Forderungen stehen im Zusammenhang mit den vor Jahren vielfach getätigten sogenannten Cum Ex-Geschäften. Dabei waren Wertpapiere mit und ohne Dividende rund um den Ausschüttungstermin gehandelt worden. Die Beteiligten ließen sich dabei eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer doppelt erstatten. Höchste deutsche Gerichte haben die lange weit verbreitete Praxis mittlerweile als illegal und strafbar eingestuft. Sämtliche Strafprozesse endeten mit Schuldsprüchen. Nach Angaben des Handelsblatts sind noch mehr als 100 Verfahren anhängig.

Apobank fungierte als Depotbank

Die Auseinandersetzung zwischen der Apobank und Warburg dreht sich den Angaben zufolge um den Fonds BC German Hedge Fund. Während dieser von der Ballance Group aus London gegründet worden sei, waren Warburg Invest als Verwalter des Fonds und die Apobank als Depotbank tätig gewesen. Dabei habe sich die Apobank mithilfe selbst erstellter Steuerbescheinigungen insgesamt 48,8 Millionen Euro vom Finanzamt Düsseldorf-Altstadt erstatten lassen. Nachdem klar geworden sei, dass die Millionen zu Unrecht geflossen waren, habe die Behörde das Geld von der Apobank zurückgefordert.

Eine Sprecherin des Düsseldorfer Geldhauses sagte auf Anfrage, dass sich das Unternehmen zu laufenden rechtlichen Verfahren nicht äußere. Dahingegen bestätigte sie, dass die Bank bezüglich der in diesem Zusammenhang bekannten und 2021 beglichenen Steuernachforderung ein Einspruchverfahren eingeleitet habe. Die Steuernachforderung hatte besagte 48,8 Millionen Euro betragen.

Mahnbescheid gegen Warburg

Nach Informationen des Handelsblatts hat die Apobank neben dem Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamts beim Amtsgericht Hagen zudem einen Mahnbescheid gegen Warburg Invest beantragt. Dieses Verfahren sei mittlerweile an die Zivilkammer des Landgerichtes Hamburg abgegeben worden.

Ein Sprecher der Warburg-Gruppe wollte den Vorgang laut der Zeitung nicht kommentieren. Warburg hat dem Bericht zufolge allerdings dem Mahnbescheid der Apobank widersprochen. Auch von den anderen ehemaligen Cum-Ex-Partnern der Apobank sei nicht bekannt, dass sie die Forderungen aus Düsseldorf erfüllen wollten. Die Warburg-Gesellschafter würden „mit großer Gelassenheit“ auf den Vorstoß der Apobank blicken, hieß es aus deren Umfeld.

Die Angelegenheit enthält ein weiteres pikantes Detail: Der seit März 2022 amtierende Apobank-Chef Matthias Schellenberg hatte im Dezember 2020 ursprünglich als Vorstand bei M.M. Warburg angeheuert, sich im Juni 2021 allerdings von dort wieder verabschiedet. Die Rechnung von 48,8 Millionen Euro richtet sich also an seinen früheren Arbeitgeber.

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