Ab Februar für drei Monate keine Festbeträge für Antibiotika und Fiebersäfte

Bereits im Dezember hatte das BMG Eckpunkte vorgestellt, wie es den massiven Engpässen vor allem bei pädiatrischen Arzneimitteln begegnen will. Die unter anderem vorgeschlagene Anhebung der Festbeträge auf den 1,5-fachen Betrag war allerdings bei den Kassen auf wenig Gegenliebe gestoßen. Nun ist man sich aber über eine kurzfristige Maßnahme einig geworden, wie der GKV-Spitzenverband mitteilt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Lieferengpässen den Kampf angesagt. Besonderen Fokus legt er dabei auf die Kinderarzneimittel, bei denen die Not derzeit besonders groß ist. Fiebersäfte und -zäpfchen sowie Antibiotika sind absolute Mangelware in den Apotheken. Bereits im Dezember hatte Lauterbachs Ministerium daher ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem verschiedene Maßnahmen vorgestellt wurden, die kurzfristig für eine Entspannung der Lage sorgen sollen. Unter anderem soll die GKV demnach für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Mehrkosten von ärztlich verordneten Arzneimitteln bis zum 1,5-fachen Festbetrag übernehmen müssen, wenn ein Arzneimittel über Festbetrag abgegeben wird. Zudem sollen die Festbeträge und Rabattverträge für wichtige Kinderarzneimittel abgeschafft werden. Die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, kritisierte dies als „Weihnachtsgeschenke für die Pharmaindustrie“.

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Doch nun verteilen die Kassen selbst Geschenke. Laut einer Mitteilung des GKV- Spitzenverbandes hat der Vorstand am 9. Januar 2023 beschlossen, dass die Festbeträge für bestimmte Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, ab dem 1. Februar 2023 für drei Monate ausgesetzt werden. „Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinder-Arzneimitteln kurzfristig entgegengewirkt werden kann“, heißt es. Die Aussetzung der Festbeträge soll insgesamt 180 Fertigarzneimittel aus zehn Festbetragsgruppen, darunter unter anderem Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen, betreffen. Eine Umsetzung sei erst ab Februar möglich, damit die datentechnische Umsetzung in den Apotheken abgestimmt und gewährleistet werden könne.

Zuerst hatte die „Tagesschau“ darüber berichtet. Für die Pharmaindustrie, die dann höhere Preise erzielen würde, könnte das ein Anreiz sein, mehr zu liefern und Eltern blieben etwaige Mehrkosten erspart, heißt es dort. Die GKV macht aber in ihrer Mitteilung auch gleich klar, dass kurzfristige Preiserhöhungen keine nachhaltige Lösung sind. Die Aussetzung der Festbeträge sei „kein Freifahrtschein für Gewinnmaximierung“, sondern solle der Pharmaindustrie Zeit verschaffen, die bestehenden Produktions- und Lieferprobleme in den Griff zu bekommen. Man werde genau hinschauen, wie die Aussetzung der Festbeträge wirke, so der GKV-Spitzenverband.

Die Kassen erwarten von der Politik nun aber gesetzliche Vorgaben, um die bestehenden Lieferprobleme bei der Arzneimittelversorgung anzugehen. Wie schnell dies geht, muss sich zeigen. Morgen tagt das Bundeskabinett das erste Mal in diesem Jahr. 

Viele Kassen haben Festbeträge schon ausgesetzt

Eine ganze Reihe von Kassen hatte dem nun vom GKV-Spitzenverband gefassten Beschluss bereits vorgegriffen und erklärt, zumindest bei Fiebersäften für Kinder auch die Kosten, die über dem Festbetrag liegen, zu übernehmen. Die Ersatzkassen gehen noch etwas weiter und tragen sogar die Mehrkosten für Arzneimittel für Kinder, die auf der Liste versorgungskritischer Arzneimittel des BfArM stehen, sowie für paracetamol- und ibuprofenhaltige Fiebersäfte, wenn in Ermangelung von Fertigarzneimitteln Importe oder Rezepturen abgegeben werden. Und das ohne weitere Rücksprache mit dem verordnenden Arzt, wenn das verschriebene Fertigarzneimittel nicht verfügbar ist. Auch die bayerischen Kassen tragen die Mehrkosten für Rezepturen, hier muss allerdings eine Wirkstoffverordnung vorliegen.

Die Insellösungen der Ersatzkassen und der bayerischen Kassen, die mit der Übernahme der Rezepturkosten noch deutlich weiter gehen als die Pläne des BMG, laufen allerdings am 25. Januar 2023 aus.

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