Zyto-Apotheker wollen Sicherheit im Sozialrecht

Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) fordert nach der Zahlungsunfähigkeit des Apothekenrechenzentrums AvP, als Konsequenz eine Insolvenzfestigkeit für Leistungserbringer im fünften Sozialgesetzbuch zu verankern. Es reiche nicht, lediglich individuelle Verträge mit Apothekenrechenzentren nachzubessern, meinen die Zyto-Apotheker.

Um künftig Katastrophen wie jener nach der Insolvenz von AvP vorzubeugen, sollte die Regierung nach Ansicht des VZA das Sozialrecht ändern. Es reiche nicht, lediglich individuelle Verträge mit Apothekenrechenzentren nachzubessern. Das schreibt der Verband in einer Pressemitteilung vom gestrigen Donnerstag. Durch die tägliche Arbeit mit hochpreisigen Arzneimitteln hätten Liquiditätsverluste durch die Insolvenz von AvP Apotheken, die Zytostatika herstellen, besonders hart getroffen.

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Der § 300 SGB V erlaubt derzeit, dass Apotheken Apothekenrechenzentren in Anspruch nehmen können. Laut VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim sollte diese Erlaubnis in eine Pflicht für Apotheken umgewandelt werden, also Rechenzentren in Anspruch nehmen zu müssen. Das immer komplizierter gewordene Abrechnungssystem mache die Vorstellung, die Rezeptabrechnung allein zu stemmen, ohnehin illusorisch. Im gleichen Atemzug müsse den Leistungserbringern garantiert werden, im Falle einer Insolvenz nicht Gefahr zu laufen, Versichertengelder zu verlieren.

Da der Gesetzgeber die Nutzung des E-Rezepts ab 1. Januar 2022 zur Pflicht erklärt hat, wird ein erheblicher Teil der Rezeptabrechnung digitalisiert werden. Dann werden sich ohnehin gänzlich neue Fragen zur Abrechnung stellen.

Nachdem der Bund erste Hilfen in Form von Schnellkrediten für betroffene Apotheken bereitgestellt hat, prüft er nun weitere politische Schritte. Darüber hinaus wollen die Grünen und die FDP weitere Hilfen für Apotheker und politische Konsequenzen in Sondersitzungen besprechen.

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