Werden OTC-Schlafmittel für Ältere verschreibungspflichtig?

Am 27. Juni findet die nächste Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht statt. Auf der Agenda findet sich untere anderem ein erneuterAnlauf für einen OTC-Switch von Sumatriptan, zudem wird diskutiert, ob „alte“ Antihistaminikafür Personen über 65 Jahren künftig rezeptpflichtig werden sollen.

Die Antihistaminika der 1. Generation mit sedierenderWirkung haben kein gutes Standing. Seit kurzem ist Doxylamin bei Kindern verschreibungspflichtig.Und das gleiche Schicksal könnte der ganzen Wirkstoffklasse drohen – zumindest, was die Anwendung bei Patienten über 65 Jahren angeht. Wie aus der Tagesordnungdes Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, der am 27. Juni tagenwird, hervorgeht, wurde nämlich der Antrag gestellt, Antihistaminika der 1.Generation mit sedierender Wirkung bei Patienten über 65 Jahren derVerschreibungspflicht zu unterstellen. Zu dieser Gruppe zählen Wirkstoffe wieDoxylamin und Diphenhydramin, die sich in OTC-Schlafmitteln wie Hoggar,Schlaftabs und ähnlichem finden. Apotheker wissen, dass sie zu den sogenanntenPIMs, also potenziell inadäquate Medikation,gehören und sich auf der Priscus-Liste finden. Apotheker wissen aber auch, dassgerade die Generation 65plus gerne die entsprechenden Präparate kauft. BeiDoxylamin-Gebrauch besteht erhöhte Sturzgefahr und ein erhöhtes Risiko fürNebenwirkungen, wie Schwindel, Depression, Kopfschmerzen bei älteren Patienten.EKG-Veränderungen sind möglich. Diphenhydramin steht im Zusammenhang mitkognitiven Beeinträchtigungen bei älteren Personen. Diphenhydramin-Patientenhaben auch ein erhöhtes Risiko für Delir-Symptome, außerdem reagierenÄltere oft empfindlich.

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Außerdem wird sich der Sachverständigen-Ausschuss mit derFrage befassen, ob Sumatriptan 50 mg zur oralen Anwendung rezeptfrei erhältlichsein soll. Es wäre nach Nara- und Almotriptan das dritte OTC-Triptan – und dasTriptan, mit dem es die meisten Erfahrungen gibt. Für Sumtriptan ist es allerdings nicht dererste Switch-Anlauf. Bereits 2013 wurde dies diskutiert. Damals ging es aber nicht nur um orales,sondern auch um nasales Sumatriptan und orales Zolmitriptan. Der Antrag wurdeabgelehnt. Die im Verordnungsentwurf aufgeführten Bedingungen für dieEntlassung aus der Verschreibungspflicht umfassten sehr umfangreiche Änderungender Packungsbeilagen und Fachinformationen und seien in der Praxis nichtumsetzbar,  hieß es damals.

Zudem liegt dem Ausschuss ein Antrag vor, die Gabe von Ibuprofensaftschon für Kinder ab drei Monaten zu ermöglichen. Bislang ist die Ausnahme von der Verschreibungspflichtlaut AMVV: „Ibuprofen in flüssigen Zubereitungen ohne Zusatz weitererarzneilich wirksamer Bestandteile für Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten ….“

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