Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Impfstoff-Globuli gegen Auflage ein

Ende April sorgte eine Koblenzer Apotheke für Schlagzeilen, weil sie aus Resten des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty Globuli hergestellt und zum Verkauf angeboten hatte. Die zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft aufgenommenen Ermittlungen wurden nun eingestellt. Allerdings gibt es für die Apothekenleiter:innen eine Auflage, von der die Flutopfer der Region profitieren sollen.

Als im vergangenen Frühjahr die COVID-19-Vakzine noch knapp waren, sorgte das Angebot einer Apotheke in Koblenz für Aufsehen: Auf ihrer Internetseite war zu lesen: „Wir haben Pfizer/BioNTech Covid-19-Vaccine in potenzierter Form bis D30 als Globuli oder Dilution (zur Ausleitung) vorrätig.“ Am 30. April verschwand dieser Satz von der Homepage.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, die zuständige Apothekenaufsicht, war aktiv geworden. Man sah den Anschein erweckt, es würden homöopathische Corona-Impfstoffe angeboten. Die Behörde untersagte den Verkauf. In der Folge ermittelte auch die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Arzneimittelgesetz gegen die Apothekenleiter:innen. 

Nun wurden die Ermittlungen vorläufig eingestellt – gegen eine Auflage zugunsten von Flutopfern. Das teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Die Frau solle für geschädigte Anwohner im Ahrtal Geld zahlen. Dort waren bei der Sturzflut Mitte Juli 133 Menschen ums Leben gekommen. Viele Häuser wurden zerstört oder beschädigt.

Nur ein Zusatz zur Impfung

Eine der Apothekenleiterinnen hatte schon im Frühjahr erklärt, dass sie keineswegs „homöopathische Corona-Impfstoffe“ verkauft habe. Man habe nur einen „Minitropfen“ des originalen Biontech-Impfstoffs hochpotenziert und als Globuli aufbereitet. Dies sollte helfen, dass verabreichte Corona-Impfungen „besser und richtiger wirken, möglichst ohne Nebenwirkungen zu entfalten“. Die Pharmazeutin räumte gegenüber der dpa aber auch ein, dass dies wissenschaftlich nicht belegt sei.

Dieses Produkt sei nur einzeln auf Kundenanfrage hergestellt worden. 10 Gramm hätten rund 15 Euro gekostet. Laut dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erklärte die Apothekerin seinerzeit, dass sie dafür geringe Impfreste aus einem Impfzentrum und einem Altenheim mitgenommen habe.

Das besondere Angebot sorgte für Aufregung in sozialen Medien. Die Koblenzer Apotheke teilte anschließend mit, alle Käufer würden verständigt, dass es nicht um einen Impfstoff gegangen sei: Niemand solle irrtümlich glauben, er sei geimpft – und sei es gar nicht.

„Wir hätten sowieso gespendet“

Ein weiterer Leiter der Apotheke sagte nun, die vorgesehene Zahlung einer vierstelligen Summe für Flutopfer sei in Ordnung: „Wir hätten sowie für sie gespendet.“ Die Angelegenheit sei in den sozialen Medien hochgespielt worden. Noch heute fragten manche Kunden die Apotheke nach den – verbotenen – Globuli.

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