Rezeptgebührenbefreiung – so einfach kann es gehen

Sich von der Zuzahlung für Arzneimittel befreien zu lassen, ist ein ziemlicher bürokratischer Aufwand: Die jeweiligen Patient:innen müssen mit Namen versehene Belege sammeln, diese an die Kasse schicken und bekommen dann einen Ausweis, der die Befreiung belegt – nicht selten ein Diskussionsthema in Apotheken. Dass es auch ganz anders gehen kann, zeigt unser Nachbarland Österreich.

Die Zuzahlungsbefreiung sorgt immer wieder für Diskussionen in den Apotheken: falsche Kreuze auf dem Rezept, gar kein Befreiungsausweis, ungültiger Ausweis … Dazu sieht sich das Apothekenpersonal immer wieder mit dem Wunsch konfrontiert, „die Zuzahlungen auszudrucken“ – auch von Patient:innen ohne Kundenkarte – und Quittungen mit Namen zu versehen. Gerne auch mal nachträglich. Mit diesem Belegberg wird dann gegenüber der jeweiligen Krankenkasse nachgewiesen, dass die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist und Patient:innen für den Rest des laufenden Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten müssen. Die individuelle Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens, bei Menschen mit chronischen Erkrankungen liegt sie bei 1 Prozent. Warum man diesen Nachweis extra erbringen muss, obwohl der Kasse doch alle Unterlagen vorliegen, ist schwer nachzuvollziehen.

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Dass es auch deutlich komfortabler und patientenorientierter geht, sieht man in Österreich. Dort gilt ebenfalls die Belastungsgrenze von 2 Prozent, in bestimmten Fällen gibt es eine generelle Befreiung. Ob diese Grenze erreicht ist, behält allerdings die Sozialversicherung, die sich in Österreich unter anderem um die Krankheitskosten kümmert, für die Patient:innen im Auge: Sie legt nämlich für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebühren-Konto an. Dort verbucht sie das Jahresnettoeinkommen und die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren. Ist die Grenze von 2 Prozent erreicht, wird das in der Arztpraxis beim Stecken der Gesundheitskarte angezeigt und auf dem Rezept vermerkt.

Mehr Aktualität durch das E-Rezept

Weil die Gebühren in der Apotheke am Ende des Monats abgerechnet werden und auch das Verarbeiten in der Sozialversicherung einige Zeit dauert, hinkte bislang die Berechnung hinterher. In der Zwischenzeit zu viel gezahlte Gebühren wurden aber immerhin in Form einer Gutschrift im nächstfolgenden Kalenderjahr berücksichtigt. Allerdings wird in Österreich seit vergangenem Jahr fast nur noch elektronisch verordnet und das erlaubt laut dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherung ein fast tagesaktuelles Update des Rezeptgebühren-Kontos.


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