Lieferengpässe – keine Sonderkontingente mit ausländischer Ware für den Notdienst

Der erste Block der Antragsberatung beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf zur „Sicherstellung der Versorgung“ stand im Zeichen der Lieferengpässe. Ein Antrag des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, Sonderkontingente mit ausländischen Arzneimitteln für den Notdienst zu schaffen, wurde aber abgelehnt.

Am heutigen Donnerstag starteten die Delegierten des Deutschen Apothekertags in die Antragsdebatte. Die Anträge des ersten Blocks drehten sich um die „Sicherstellung der Versorgung“. Dabei ging es – wenig überraschend – um den Umgang mit Lieferengpässen. So wurde beispielsweise ein Leitantrag verabschiedet, mit dem der Gesetzgeber/Verordnungsgeber aufgefordert wird, die Abgabe von Arzneimitteln an die Versicherten im Rahmen einer Aut-simile-Regelung für alle akut benötigten Arzneimitteln zuzulassen. Zudem wurde ergänzend ein Ad-hoc-Antrag gestellt, der forderte, die Regelungen zum Austausch bei Engpässen, die im ALBVVG festgelegt wurden, auf die Versorgung in Akutsituationen auszudehnen. Auch dieser wurde angenommen.

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Außerdem sprachen sich die Delegierten dafür aus, dass dafür Sorge getragen werden soll, dass die Produktion von (lebenswichtigen) Wirkstoffen und Arzneimitteln unter hohen Umweltschutz- und Sozialstandards wieder verstärkt in der Europäischen Union (EU) stattfindet.

Abstimmung mit dem Großhandel

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, Sonderkontingente mit ausländischer Ware für den Notdienst zu schaffen. Diese sollte der Großhandel zur Verfügung stellen. Apotheken und Großhandel sollten für diesen Mehraufwand vergütet werden, zudem sollte eine Abgabe auch oberhalb des Festbetrags möglich sein.

Apotheken und Großhandel bräuchten im Notdienst hier definierte Spielräume beim Management von Lieferengpässen gerade für die Notdienstversorgung – insbesondere am Wochenende, heißt es in der Begründung. Aktuell sei es nicht möglich, sich beim Großhandel mit einer größeren Menge an schwer verfügbaren Medikamenten für den Notdienst zu bevorraten. Auch der Großhandel habe Schwierigkeiten, ein Kontingent für den Notdienst zu schaffen, ohne die Lieferengpässe noch zu verstärken bzw. hohe wirtschaftliche Risiken einzugehen. Insoweit sollten die regulatorischen Anforderungen an den Vertrieb, Preis und die Erstattung so angepasst werden, dass die Bildung eines Sonderkontingents (zum Beispiel mit ausländischer Ware) für den Notdienst möglich sei. Die zusätzliche Vergütung sollte den Mehraufwand und das Lagerrisiko abdecken, schreiben die Antragsteller. Diese hatten sich nach eigener Aussage im Vorfeld mit dem Großhandel ausgetauscht, wie so etwas organisiert werden könnte. 

Keine Patientenströme in den Notdienst umleiten

Als Gegenargument wurde in der Diskussion vorgebracht, dass damit Patientenströme in den Notdienst umgeleitet würden, weil man dort mit Arzneimitteln versorgt werde, die zu anderen Zeiten nicht verfügbar seien – so wie das in der ärztlichen Versorgung auch passiere, weil regulär teils schwer Termine für bestimmte Untersuchungen zu bekommen seien. Zudem gab es Zweifel daran, ob diese Idee wirklich organisatorisch umsetzbar ist.

Thomas Rochell, Vorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe, rief ebenfalls dazu auf, den Antrag abzulehnen. Sein Argument war, ein Zeichen zu setzen, und nicht die Probleme der Politik zu lösen.

Auch wenn die Antragsteller nicht davon ausgehen, dass das BMG eine Lösung finden wird und sie auch nicht an die Umleitung der Patientenströme glauben, konnten sie die Hauptversammlung nicht überzeugen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Außerdem ging es in diesem Block um das ärztliche Dispensierrecht. So bekräftigten die Delegierten, dass die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, auch im Notdienst, wie bisher durch Apotheken sichergestellt werden solle und man sich deshalb gegen ein Dispensierrecht von Ärztinnen und Ärzten im Notdienst ausspreche.


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