Die gesetzlichen Krankenkassen haben offenbar eine neue Argumentationsstrategie, warum das Apothekenhonorar in ihren Augen nicht erhöht werden muss: Sie nehmen den variablen Anteil der Vergütung ins Visier – die 3-Prozent-Komponente. Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Hochpreisern werde dieser schließlich immer höher. Somit steige auch der Umsatz der Apotheken.
Der GKV-Spitzenverband erklärt das Apothekenhonorar. Klingt zunächst nach keiner so schlechten Idee, oder? Es geht um Thorsten, der Asthmatiker ist, und in der Apotheke ein Rezept über ein Asthma-Spray einlöst. Weil er gesetzlich versichert ist, muss er das Arzneimittel nicht selbst zahlen. Im Folgenden wird dann erklärt, wie die Apotheke an ihr Geld kommt. Dabei kommen auch die verschiedenen Honorarkomponenten zur Sprache. Dass das Fixum in den letzten 20 Jahren nur marginal angepasst wurde, wird zwar nicht angesprochen. Dafür aber, dass durch die steigende Anzahl an hochpreisigen Arzneimitteln der variable Anteil absolut immer höher wird und damit auch der Umsatz der Apotheken steigt. Durch gesetzliche Regelungen und Verträge der GKV mit den Apotheken sei unter anderem eine angemessene Vergütung der Apotheken durch die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung gesichert, heißt es auf der zugehörigen Webseite.
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3-Prozent-Marge erneut unter Beschuss
Dass die Kassen nun offen die 3-Prozent-Komponente in Visier nehmen, um gegen eine Erhöhung des Apothekenhonorars zu argumentieren, wurde auch im Zuge der Proteste deutlich. So kam bei der Berichterstattung neben dem Frust der Apothekerschaft auch die Sicht der Kassen zur Sprache, zum Beispiel bei Zeit.online. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes erklärte dort, dass die Apotheke zusätzlich zum Honorar von den Krankenkassen drei Prozent vom Apothekeneinkaufspreis erhalte und damit die Vergütung von Jahr zu Jahr steige. Außerdem gebe es weitere Erhöhungen wie bei der Dokumentationsgebühr oder etwa der Vergütung von Notdiensten: „Für zusätzliche Honorarsteigerungen an die Apotheken sehen wir keinen sachlichen Grund“, wird er zitiert. Die Vergütung der Apotheken durch die gesetzlichen Kassen steige jedes Jahr aufgrund der immer höheren Preise für die einzelnen Arzneimittel.
Diskussion um Deckel
Dass man sich im Gesundheitswesen mit der 3-Prozent Marge befasst, ist nicht grundsätzlich neu. Ihren Anstieg heranzuziehen, um grundsätzlich Honorarerhöhungen abzulehnen, gibt der Diskussion aber einen neuen Dreh, bislang ging es meist um Deckelung.
So hatte erst im vergangenen Jahr im Zuge der Beratungen zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die FDP-Fraktion eine Prüfbitte eingebracht. Sie wollte wissen, wie hoch die Einspareffekte wären, wenn man den Festzuschlag von 3 Prozent bei 45 Euro deckeln würde und welche Auswirkungen dies auf die Versorgung der Patienten mit hochpreisigen Arzneimitteln hätte. Und auch im Jahr 2016 gab es eine Diskussion um eine mögliche Deckelung der Marge. So forderten die Bundestagsfraktionen von Union und SPD damals in einem Grundlagenpapier zum Pharmadialog, der in diesem Jahr stattfand, eine Deckelung der 3-Prozent-Marge wegen des steigenden Hochpreiseranteils. Im Gegenzug sollten die Vergütungen für Rezepturen und die BtM-Abgabe steigen. Dem GKV-Spitzenverband sagte dieser Vorschlag zu. Ein Verbandssprecher erklärte damals auf Nachfrage, dass derzeit mehr hochpreisige Medikamente verkauft werden als zum Zeitpunkt der Einführung der 3-Prozent-Marge. „Dies führt dazu, dass es zu einer faktischen Umkehr der Logik der Vergütung kommt, da der prozentuale Aufschlag den Fixzuschlag bei weitem übersteigt.“ Es erscheine daher „angemessen“, eine Honorarregelung zu schaffen, die sich an das Vergütungssystem des pharmazeutischen Großhandels anlehne. Die Großhändler erhalten nämlich seit 2012 pro Abgabe 3,15 Prozent vom Packungspreis. Ab 37,80 Euro, also einem EK von 1200 Euro, ist das Honorar allerdings gedeckelt.
Zweck der Marge bleibt außen vor
Dass die Kosten, die der 3-prozentige „kaufmännische Aufschlag“ abdecken soll, mit höherpreisigen Arzneimittel auch steigen – Stichworte sind hier unter anderem Lager- und Retaxrisiko sowie Kosten für die Vorfinanzierung – wird allerdings an keiner Stelle erwähnt.
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