Gesundheitsminister bitten um „neue Finanzierungskonzepte für Apotheken“

Erneut stellen sich die Länder hinter die Forderungen der Apothekerschaft. Bei der Gesundheitsministerkonferenz in Friedrichshafen warnen sie vor einem weiteren Rückgang der Apothekendichte und fordern „neue Finanzierungskonzepte“. 

Die Gesundheitsminister:innen und -senator:innen der Bundesländer beraten auch am heutigen Donnerstag noch in Friedrichshafen. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) hatte als gegenwärtiger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz GMK bereits am gestrigen Mittwoch zur diesjährigen Präsenzsitzung an den Bodensee geladen. Allzu glatt lief die Veranstaltung bislang nicht: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war von wütenden Gewerkschaftern empfangen worden. Verdi twitterte am Mittwoch, dass mehr als 600 Beschäftigte aus dem Gesundheitsbereich und der Altenpflege eine „grundlegende Neuausrichtung der Gesundheitspolitik“ gefordert hätten. „Die Ökonomisierung führte zu Tarifflucht, Personalabbau und schlechter Versorgung. Gemeinwohl vor Profit!“

Das Bundesland Baden-Württemberg hingegen konstatierte gestern  in einer Pressemitteilung, die GMK habe „wegweisende Beschlüsse“ gefasst. Die „wichtigsten“ seien: „Fachkräftemangel im Gesundheitswesen sichern“, „Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Myalgischer Enzephalomyelitis (ME) / Chronischem Fatigue-Syndrom“, „Künstliche Intelligenz in der Gesundheitsversorgung“ und „Gesundheitsdatennutzung – Fortentwicklung der elektronischen Patientenakte“.

Allerdings ging es auch um das Thema Arzneimittelsicherheit – und somit explizit um die Apotheken. Dazu wird unter Top 6.1 „Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch Einführung neuer Finanzierungskonzepte für Apotheken“ in Punkt 1 festgestellt: „Apotheken vor Ort tragen wesentlich zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei.“ Unter Punkt 2 wird davor gewarnt, dass der „bereits seit Jahren andauernde kontinuierliche Rückgang der Apothekendichte“, wenn nichts geschehe, „negative Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, insbesondere in der Fläche, haben“ werde.

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In diesem Zusammenhang wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gebeten, zur „Sicherstellung der Finanzierung von Apotheken, die für die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung notwendig sind“, auf eine „Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung hinzuwirken“. Das BMG soll demnach mit den Ländern „neue Finanzierungskonzepte für Apotheken“ zu erarbeiten, die vor allem die Arzneimittelversorgung in der Fläche sicherstellen.

ABDA: „Wichtiges Signal“

Die ABDA bezeichnete es am Donnerstag als „wichtiges Signal“, dass sich die Bundesländer „erneut und geschlossen hinter unsere Forderungen stellen“. Die Länder hätten im Gegensatz zur Bundespolitik erkannt, „wie groß der Handlungsdruck inzwischen ist“, erklärte Präsidentin Gabriele Regina Overwiening laut Pressemitteilung. Sie hofft, dass Lauterbach die Botschaft der Länder annimmt. „Für die anstehenden Gespräche über unsere Honorarerhöhungen erwarten wir, dass er ernst nimmt, wenn ein gesamter Versorgungszweig Warnsignale aussendet“, so Overwiening.

Die Verwendung des Begriffs „gebeten“ in dem GMK-Beschluss deutet aber schon an: Verbindlich ist das alles nicht. Zudem hatten die Länder bereits Mitte Mai in eienr Stellungnahme zum Entwurf für das Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) umfangreiche Nachbesserungen gefordert, die sich unter anderem um erleichterte Austauschregeln, die Abschaffung der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel und eine Einschränkung von Nullretaxationen drehten – und letztlich auch ihren Eingang in das Gesetz fanden. Bei der geforderten Anhebung der Vergütung der Apotheken blieb das BMG hingegen stur.

Am morgigen Freitag wird der Bundesrat laut Tagesordnung über das am 23. Juni vom Bundestag verabschiedete ALBVVG abschließend beraten. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat könnte allenfalls den Vermittlungsausschuss anrufen. Der federführende Gesundheitsausschuss sowie der Rechtsausschuss der Länderkammer empfehlen jedoch, das Gesetz durchzuwinken.


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