Viele Corona-Tote haben zuvor in einer Pflegeeinrichtung gelebt – ganze 45 Prozent. Das hat jetzt eine Studie ergeben. In Hongkong wird derweil die Maskenpflicht aufgehoben. Alle aktuellen News finden Sie im Corona-Ticker auf FOCUS online.
News zu Corona vom 27. Februar 2023
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Fast jeder zweite Corona-Tote aus Pflegeeinrichtung
06.22 Uhr: Fast jeder zweite Corona-Tote in Deutschland hat laut einem aktuellen Bericht zuvor in einer Pflegeeinrichtung gewohnt. Das geht aus dem Pflegereport der Barmer Krankenkasse hervor, der der „Rheinischen Post“ (Dienstag) vorliegt. Bezogen auf die Jahre 2020 und 2021 liegt der gesamte Anteil der mit Covid-19 Gestorbenen demnach bei 45 Prozent.
Zugleich zeigt der Report große regionale Unterschiede. Während im Dezember 2021 – auf dem Höhepunkt der zweiten Corona-Welle – in Bremen (0,57 Prozent) und Schleswig-Holstein (1,27 Prozent) nur ein sehr geringer Teil der Heimbewohner erkrankt gewesen sei, habe dieser Anteil in Thüringen (9,73 Prozent) und Sachsen (10,3 Prozent) deutlich höher gelegen. „Länder mit einer geringeren Akzeptanz der Corona-Maßnahmen hatten auch höhere Covid-Anteile in der Bevölkerung“, schreiben die Autoren laut Zeitungsbericht.
Auch beim Pflegepersonal habe die Pandemie spuren hinterlassen. Fast 70 Prozent sagen laut der Barmer-Studie, dass sie oft körperlich erschöpft sind, vor der Pandemie waren es 43 Prozent. Die Zahl der Pflegekräfte, die nicht mehr durchschlafen kann, ist von 29 Prozent auf 43 Prozent gestiegen. Zudem haben 43 Prozent darüber nachgedacht, ihren Beruf aufzugeben. Vor der Pandemie seien es knapp 20 Prozent gewesen, so der Bericht.
Hongkong hebt nach drei Jahren strenge Maskenpflicht auf
Dienstag, 28. Februar 2023, 06.00 Uhr: Nach drei Jahren Pandemie hebt Hongkong eine der weltweit strengsten Regelungen zur Maskenpflicht auf. Wie die Regierung der chinesischen Sonderverwaltungsregion am Dienstag mitteilte, muss dort ab Mittwoch nur noch in bestimmten Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern eine Maske getragen werden. In allen anderen Fällen sei die bisherige Pflicht aufgehoben, zitierte die in Hongkong erscheinende Zeitung „South China Morning Post“ Regierungschef John Lee.
Die Behörden in Hongkong hatten die Maskenpflicht während der Pandemie strikt durchgesetzt. Wer auf der Straße oder in öffentlichen Gebäuden ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wurde, musste mit einer Geldstrafe von 5000 Hongkong-Dollar (rund 600 Euro) rechnen. Zeitweise verfolgte Hongkong eine ähnlich strikte Null-Corona-Politik wie das chinesische Festland. Einreisende mussten bis zu 21 Tage in Hotelquarantäne verbringen. Inzwischen hat sich die Stadt wieder geöffnet und ist weitgehend zur Normalität zurückgekehrt.
Versuchter Betrug mit Corona-Schutzmasken vor Gericht
Montag, 27. Februar, 06.00 Uhr: Ein bereits wegen Windkraftbetrugs in Millionenhöhe verurteilter Geschäftsmann muss sich am Montag (9.00 Uhr) wegen eines versuchten betrügerischen Geschäfts mit Coronamasken vor Gericht verantworten. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 dem Bundesgesundheitsministerium für 42 Millionen Euro Schutzmasken angeboten haben, ohne jemals in der Lage gewesen zu sein, die Ware auch zu liefern. Es sei ihm allein darum gegangen, ohne Gegenleistung einen Vorschuss von 17 Millionen Euro zu bekommen. Das Bundesgesundheitsministerium lehnte das Angebot aber ab; Zahlungen wurden nicht an den Angeklagten geleistet. (Az.: 2KLS 422)
In dem Prozess soll auch der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als Zeuge gehört werden, allerdings noch nicht am Montag. Der Angeklagte hatte in dem vorherigen Verfahren behauptet, mit Spahn persönlich über das Maskengeschäft gesprochen zu haben und dass Spahn eine persönliche finanzielle Beteiligung an dem Geschäft erwartet habe.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind diese Behauptungen erwiesenermaßen unrichtig. Es soll kein persönliches Treffen zwischen dem Angeklagten und Spahn gegeben haben. Die Anklage lautet daher nicht nur auf versuchten Betrug in Millionenhöhe, sondern auch auf falsche Verdächtigung und Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens. Die Aussage Spahns ist für den 7. März angesetzt.
Der Geschäftsmann war im vergangenen Jahr vom Landgericht Osnabrück wegen Betrugs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts frei erfundene Windkraftprojekte an ausländische Energiekonzerne vermarktet und mit Mittätern für einen Schaden von rund 10 Millionen Euro gesorgt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Krankenstände nach Fastnacht in Baden-Württemberg verdoppelt
Samstag, 25. Februar, 09.07 Uhr: Nach den Fastnachtstagen haben sich die Krankenstände in Baden-Württemberg verdoppelt. „Wir merken einen deutlichen Anstieg der Infektionskrankheiten“, sagte Lutz Weber, Bezirksvorsitzender des Hausärzteverbands. Dabei handele es sich neben klassischen Erkältungen auch um die Grippe oder Corona.
Da die Inkubationszeit bei Atemwegserkrankungen etwa fünf bis sieben Tage lang sein kann, erwartet Weber einen Anstieg der Krankenstände bis Mitte nächster Woche. Die Hausärzte sind es laut dem Bezirksvorsitzenden in Südwürttemberg gewohnt, dass die Krankenstände in den zwei Wochen nach der Fastnacht höher sind.
Im Rheinland sieht es ähnlich aus. Nach den Karnevalstagen sind auch hier die Krankenstände in die Höhe geschnellt, wie der Hausärzteverband mitteilte. Doppelt so viele Krankmeldungen wie sonst meldete der Verband.
894 Anträge wegen „Impfschäden“ – bislang nur 41 anerkannt
Freitag, 24. Februar, 05.00 Uhr: Wegen mutmaßlicher Impfschäden sind in NRW bislang 894 Anträge auf Entschädigung eingegangen. Nur 41 wurden bislang auch anerkannt, wie aus einem noch unveröffentlichten Papier des Gesundheitsministeriums für den Landtag hervorgeht. Mit 695 Anträgen ist der Großteil demnach aber auch noch in der Prüfung.
Wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, führen die Antragssteller von „leichten allergischen Reaktionen bis hin zu schweren neurologischen Erkrankungen“ verschiedenste Symptome als Impfschäden ins Feld. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzte auf dpa-Anfrage, dass drei der Anträge nach Todesfällen nach einer Corona-Impfung gestellt worden seien. Alle habe man bewilligt.
„Es ist in jedem Einzelfall bedauerlich, wenn Menschen nach einer Impfung unter gesundheitlichen Beschwerden leiden. Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Wirkung nach einer Covid-19-Impfung ist jedoch nach Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sehr gering“, betonte das Gesundheitsministerium.
Die für Anträge wegen Impfschäden zuständigen Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) wiesen daraufhin, dass bis Anfang Januar in NRW mehr als 43 Millionen Corona-Impfungen vorgenommen wurden. Im Verhältnis dazu seien die Antragszahlen extrem gering. Dass viele Fälle noch nicht entschieden seien, liege an den umfangreichen Ermittlungen nach jedem Antrag. „Die Prüfungsdauer kann je Einzelfall somit stark variieren und reicht von sechs Monaten bis deutlich länger“, so ein Sprecher des LVR.
Regierung: Auflösung des Corona-Expertenrats aktuell nicht geplant
Donnerstag, 23. Februar, 05.30 Uhr: Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung soll trotz des baldigen Endes der letzten staatlichen Schutzvorgaben vorerst erhalten bleiben. Der Rat bestehe weiterhin. Es sei aktuell nicht geplant, ihn aufzulösen, sagte eine Regierungssprecherin auf Anfrage. Das vom Kanzleramt beauftragte Gremium mit 19 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hatte Ende 2021 die Arbeit aufgenommen und zwölf Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten des Krisenmanagements in der Pandemie veröffentlicht – die vorerst letzte im August 2022.
Die verbliebenen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz sollen nach Plänen der Bundesregierung in zwei Schritten auslaufen. Zunächst sollen ab 1. März keine Testpflichten für Gesundheitseinrichtungen mehr gelten, außerdem soll die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner entfallen. Zum 7. April soll dann auch die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen auslaufen. Die Regierung bereitet eine entsprechende Verordnung vor.
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