COVID-19-Impfung: Nach überstandener Infektion vorerst keine Impfung – Heilpraxis

Corona: Vorerst keine Impfung für vormals Infizierte

So lange die Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 noch knapp sind, muss bei der Vergabe priorisiert werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat daher bereits vor Monaten Empfehlungen zur COVID-19-Impfung veröffentlicht, die nun erneut aktualisiert wurden. So wird jetzt empfohlen, ehemals Infizierte vorerst nicht zu impfen. Zudem gibt es Abänderungen bezüglich der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff.

Da noch nicht ausreichend Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen, „sollen vordringlich Personen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 aufweisen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken oder die aufgrund ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen haben“, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrem Portal „infektionsschutz.de“. Vormals Corona-Infizierte sollen jedoch vorerst nicht geimpft werden.

Noch nicht genügend Impfstoffe verfügbar

Die STIKO hat ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung aktualisiert. Diese setzen sich aus der allgemeinen Impfempfehlung und einer Empfehlung zur Priorisierung zusammen.

Die Fachleute weisen darauf hin, dass die Priorisierungsempfehlung nur solange Gültigkeit hat, bis genügend Impfstoff verfügbar ist. Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können.

Neu ist nun, dass die STIKO empfiehlt, dass Menschen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion überstanden haben und wieder genesen sind, zunächst keine COVID-19-Impfung erhalten sollen.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass nach einer durchlebten COVID-19-Erkrankung ein ähnlicher Schutz wie durch eine Impfung besteht.

Immunität nach durchgemachter Erkrankung

„Aufgrund der Immunität nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und in Anbetracht des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels sollten immungesunde Personen, die eine SARS-CoV-2- Infektion durchgemacht haben, nach Ansicht der STIKO zunächst nicht geimpft werden“, schreibt die STIKO.

Die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten belegen eine Schutzwirkung für mindestens sechs bis acht Monate nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion. So stellten etwa Forschende aus Australien fest, dass nach einer Corona-Infektion eine Immunität für mindestens acht Monate besteht.

Entsprechend sollte laut der STIKO frühestens sechs Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung eine COVID-19-Impfung unter Berücksichtigung der Priorisierung erwogen werden.

Hierbei reicht eine Impfstoffdosis aus, da sich dadurch bereits hohe Antikörpertiter erzielen lassen, die durch eine 2. Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden. Ob und wann später eine 2. COVID-19-Impfung notwendig ist, lässt sich gegenwärtig aber noch nicht sagen.

Die ersten drei in der EU zugelassenen Impfstoffe müssen bekanntlich zweimal verabreicht werden. Der erst vor wenigen Tagen in der EU zugelassene Impfstoff von Johnson & Johnson muss nur einmal geimpft werden, doch derzeit ist noch unklar, wann er tatsächlich hierzulande verfügbar sein wird.

Beste Schutzwirkung nach maximalem Zeitintervall

Des Weiteren gibt die STIKO die Empfehlung, bei dem AstraZeneca-Impfstoff „bis an die obere Grenze dieses Zeitintervalls zu gehen (12 Wochen), da dadurch die beste Schutzwirkung zu erzielen ist.“

Wenn der empfohlene maximale Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein sollte, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden.

Eine begonnene Grundimmunisierung muss immer mit dem gleichen Produkt abgeschlossen werden.

„Tritt nach Verabreichung der 1.Impfstoffdosis eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2- Infektion auf, sollte nach Ansicht der STIKO die Verabreichung der 2.Impfstoffdosis ebenfalls frühestens 6 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung erwogen werden“, so die STIKO. (ad)

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