Corona-Ampel auf Rot: Welche Regeln jetzt in München gelten

Die Corona-Fallzahlen steigen auch in München rasant an. Die Corona-Ampel zeigt Rot. Welche Regeln jetzt in München bei Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und vielem mehr gelten, lesen Sie hier.

Das Coronavirus ist im Freistaat weiter auf dem Vormarsch. Das ganze Bundesland liegt mittlerweile rein rechnerisch über der 7-Tage-Inzidenz von 50. Genau 63,81 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen meldete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Mittwoch für Gesamt-Bayern. In München liegt der Wert mit 82,40 noch einmal deutlich höher.

Damit liegt München deutlich über dem kritischen Schwellenwert von 50. Die Corona-Ampel zeigt Rot und es gelten verschärfte Corona-Regeln.

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Corona-Ampel ist rot: Welche Corona-Regeln in München gelten

Kontaktbeschränkung: Bis 5 Personen (oder 2 Hausstände)

  • Generell ist der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie nur noch in Gruppen von bis zu 5 Personen oder mit maximal zwei Hausständen gestattet.
  • Auch für private Feiern (wie z.B. Hochzeiten und Geburtstage) gilt eine Beschränkung auf maximal 5 Personen oder zwei Hausstände.

Sperrstunde in der Gastronomie

  • In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr, ausgenommen sind Speisen und nichtalkoholische Getränke zum Mitnehmen.
  • An einem gemeinsamen Tisch sind nur Gruppen von bis zu 5 Personen oder maximal zwei Hausstände erlaubt.
  • Mehr Info zu den aktuellen Gastro-Beschränkungen

Maskenpflicht ausgeweitet

  • In Gebäuden: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist außerdem auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten vorgeschrieben.
  • Bei Veranstaltungen: In Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos, bei Tagungen und Kongressen sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen gilt jetzt auch am Platz Maskenpflicht.
  • Am Arbeitsplatz: Außerdem besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • In der Altstadt-Fußgängerzone: Zusätzlich besteht von 9 bis 23 Uhr eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße, auf den Gehwegen im Tal sowie in der Schützenstraße und im Stachus-Untergeschoss
  • Mehr Info zur Maskenpflicht in München

Schulen: Maskenpflicht ab Stufe 5

  • Maskenpflicht im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5, wenn Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann
  • Maskenpflicht am Platz für Grundschüler wurde am Mittwoch (21. Oktober) aufgehoben

Nächtliches Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

  • Das Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf und zum Konsum im öffentlichen Raum gilt jetzt täglich ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages
  • Wo: Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke
  • Tankstellen, sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste im Stadtgebiet dürfen ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen.
  • Mehr Info zum nächtlichen Alkoholverbot in München

Hier informiert die Landeshauptstadt München über die aktuelle Corona-Lage

Die bayerische Corona-Ampel

In Bayern gibt es im Vergleich zum Rest von Deutschland insgesamt 4 Ampelstufen – grün, gelb, rot und dunkelrot. Die zusätzliche dunkelrote Ampelstufe hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch auf einer Regierungserklärung verkündet.

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  • Grün: Bei weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen der letzten sieben Tage
  • Gelb: Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen der letzten sieben Tage gelten bereits verschärfte Corona-Regeln
  • Rot: Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen der letzten sieben Tage gilt ein Gebiet als Risikogebiet und die Auflagen werden erneut verschärft.
  • Dunkelrot: Ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage werden die Corona-Auflagen weiter verschärft

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