Cannabis auf Rezept: Krankenkassen zweifeln an Marihuana-Therapie

Die Erweiterung der Behandlungsmöglichkeiten mit dem neuen Cannabis-Gesetz könne zwar für viele Kranke ein echter Fortschritt sein, sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands der Deutschen Presse-Agentur. „Allerdings fehlt für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Nachweis der Wirksamkeit“.

Daher sei es richtig, dass die Bundesregierung bei der Bundesopiumstelle eine neue Studie in Auftrag gegeben habe, welche die Wirkungen von Cannabis weiter erforschen soll. Auf deren Basis werde sich in einigen Jahren zeigen, „ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört“, erklärte der Verband.

Cannabis kann gegen Schmerzen und Multiple Sklerose helfen

Mit einem neuen Gesetz, das seit 10. März gilt, können Schwerkranke auf Rezept Cannabis in der Apotheke erhalten. Patienten brauchen keine Ausnahmeerlaubnis mehr, entsprechende Vorschriften laufen aus. Während Erkrankte bisher Cannabis in der Regel selbst bezahlen mussten, sind Krankenkassen nun verpflichtet, die Therapiekosten zu übernehmen. Das Gesetz sieht monatliche Behandlungskosten von im Schnitt 540 Euro vor. Auf die Kassen kommen daher auch Kosten zu.

Der Wirkstoff von Cannabis kann bei Multipler Sklerose und gegen chronische Schmerzen bei Rheuma helfen. Auch die Folgen von Chemotherapien bei Krebspatienten kann er lindern, ebenso soll er gegen die Symptome der Nervenkrankheit Tourettesyndrom helfen.

Vollständig erforscht ist die Wirkung der Hanfpflanze aber noch nicht. Die Bundesopiumstelle will daher begleitend zum neuen Gesetz Daten zu Cannabis-Therapien binnen fünf Jahren analysieren. Ärztinnen und Ärzte melden dazu dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anonymisierte Daten zu Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln, die dann ausgewertet werden.

Zur Anwendung von Cannabisblüten und nicht zugelassenen Cannabisextrakten lägen bislang nur begrenzte Informationen zu Wirksamkeit und Sicherheit vor, hatte das BfArM Anfang März erklärt- „Trotz zahlreicher Veröffentlichungen ist die Menge der tatsächlich auswertbaren wissenschaftlichen Daten derzeit noch gering.“ Daher sei die Begleiterhebung der Bundesopiumstelle wichtig.

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