AVWL: Die ABDA will von den eigenen Beschlüssen nichts mehr wissen

Die Diskussion über den Umgang der ABDA mit der Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler ebbt auch nach der Anhörung im Petitionsausschuss nicht ab. Denn der Streit über die (fehlende) Unterstützung Bühlers durch die ABDA wirft die Frage auf, wie die Beschlusslage zum Rx-Versandverbot zu interpretieren ist. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe erwartet, dass das Thema auch in der Politik bald wieder aktuell werden kann. Darum hat der Verbandsvorstand erneut an die ABDA-Spitze geschrieben.

Die ABDA-Spitze hatte dem Pharmaziestudenten Benedikt Bühler die Vollversionen ihrer drei Gutachten zum Rx-Versandverbot nicht zur Verfügung gestellt. Dagegen hatte sich in der vorigen Woche der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) als erste Mitgliedsorganisation an die ABDA-Spitze gewandt und gefordert Bühler zu unterstützen. Die ABDA war dieser Aufforderung nicht gefolgt und hatte dies in einem Schreiben begründet. Darauf hat der Vorstand des AVWL nun in einem Schreiben an ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz geantwortet. In dieser Antwort geht es nun aber nicht mehr nur um den vergangenen Termin beim Petitionsausschuss. Vielmehr hat die Diskussion darüber die weiter reichende Frage aufgeworfen, wie die Beschlüsse der ABDA zum Rx-Versandverbot zu interpretieren sind. Letztlich geht es damit um die Zielrichtung der weiteren berufspolitischen Arbeit der ABDA.

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Was heißt „konstruktiv kritisch begleiten“?

Die ABDA und mehrere Mitgliedsorganisationen hatten ihre gegensätzliche Haltung zur Unterstützung Bühlers jeweils mit demselben Apothekertagsbeschluss begründet. Demnach will die ABDA den Gesetzgebungsprozess zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) „konstruktiv kritisch“ begleiten. Der AVWL erklärt nun, dies bedeute „schon dem Wortlaut nach nicht, dass alle darin vorgesehenen Regelungen bedingungslos unterstützt werden“. Dies verbiete sich auch aufgrund der Erfahrung, dass kein Gesetz den Bundestag so verlasse, wie es hineinkomme.

Außerdem verweist der AVWL auf die Stellungnahme des Bundesrates zum VOASG. Demnach könne ein einheitlicher Abgabepreis vollständig durch das Rx-Versandverbot erreicht werden. Daraufhin habe der Apothekertag beschlossen, die Stellungnahme des Bundesrates in das Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Nach Ansicht des AVWL konkretisiert dieser Beschluss einen Aspekt der konstruktiv kritischen Begleitung.

AVWL sieht Beschlüsse von Apothekertag und Mitgliederversammlung vereinbar

Nach Einschätzung des AVWL negiert die ABDA-Spitze mit ihrer Haltung auch den Gesamtzusammenhang des Beschlusses. Denn das oberste Gremium der ABDA sei die Mitgliederversammlung und nicht der Apothekertag. Doch die Mitgliederversammlung habe am 17. Januar, am 2. Mai und am 25. Juni 2019 Beschlüsse gefasst, die weder einen ersatzlosen Verzicht auf § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG noch auf das Rx-Versandverbot implizieren (Anmerkung der Redaktion: Die genannte Vorschrift im AMG überträgt die deutsche Preisbindung auf ausländische Versender). Vielmehr sei das Rx-Versandverbot ausdrücklich als „Handlungsoption“ für den Fall vorbehalten, dass das Gesetz nicht ausreichend wirksam sei. Doch von einer „Handlungsoption“ in diesem Sinne wollten ABDA-Präsident Schmidt und ABDA-Pressesprecher Kern „augenscheinlich jetzt aber nichts mehr wissen“. Dabei bezieht sich der AVWL auf Zitate von Schmidt und Kern unter anderem bei DAZ.online. Kern hatte mit Blick auf die verweigerte Herausgabe der Gutachten erklärt, dass es für die ABDA keinen Sinn mache, das Rx-Versandverbot „durch die Hintertür zu promoten“.

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