Auch EU-Versender müssen Temperaturanforderungen erfüllen

Der Einsatz des CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger, mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz klarzustellen, dass auch für EU-Versender Temperaturkontrollen nötig sind, hat offenbar Wirkung gezeigt. Die jüngsten Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum Gesetzentwurf sehen entsprechende Nachjustierungen im Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung vor.

Kommende Woche, am 29. Oktober, soll das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) abschließend vom Bundestag beraten und beschlossen werden. Tags zuvor wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages nochmals mit dem Gesetzentwurf befassen und Änderungsanträge beschließen.

Nun liegt ein neues Paket von Formulierungshilfen aus dem Bundesgesundheitsministerium für Änderungsanträge vor, das teilweise dem ersten Paket von Anfang September gleicht, aber auch eine Überraschung bereithält. Unverändert bleiben die Streichungsvorschläge: Obsolet geworden sind die derzeit noch im Gesetzentwurf vorhandenen Regelungen zum Makelverbot, dem Wiederholungsrezept und Grippeschutzimpfungen in der Apotheke. Sie alle wurden bereits in anderen Gesetzgebungsvorhaben umgesetzt.

Nach wie vorgesehen ist, die im VOASG geplante Regelung zu automatisierten Ausgabestationen zu ergänzen. Allerdings wurde etwas an der Formulierung geschliffen. Die Arzneimittel aus diesen Stationen sind demnach „für jeden Empfänger getrennt zu verpacken und jeweils mit dessen Namen und Anschrift des Empfängers zu versehen“. 

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Herausgefallen aus dem zunächst angedachten Änderungspaket ist hingegen eine Änderung in § 11 Abs. 3 Apothekengesetz. Diese sollte Apothekeninhabern ermöglichen, auf Anforderung anderer Apotheken nicht nur anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen, sondern auch andere patientenindividuell hergestellte Arzneimittel zur parenteralen Anwendung an diese öffentliche Apotheke abzugeben. Zudem sollte eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz erfolgen, um Versorgungsengpässen bei der Versorgung von Palliativpatienten mit Schmerzpumpen entgegenzuwirken. Diese Forderungen hatte der Bundesrat aufgestellt – und die Bundesregierung hatte eigentlich zugesagt, sie aufzugreifen. Was hinter dem Sinneswandel steckt, bleibt vorerst offen.

Und was ist hinzugekommen? Kürzlich bekannt wurde bereits der geplante Änderungsantrag zur Verstetigung der Botendienstvergütung ab 1. Januar in Höhe von 2,50 Euronetto pro Tag und Lieferort. Ganz neu ist hingegen die Formulierungshilfe für den Änderungsantrag 6 – hier geht es um Anforderungen an den Versandhandel im Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung – und zwar „einschließlich der Einhaltung der Temperaturbedingungen“.

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