Apothekenzahl auf neuem Tiefstand

Zum Stichtag 30. Juni 2020 gab es in Deutschland noch 18.907 Apotheken. Das gab die ABDA am heutigen Mittwoch via Deutsche Presse-Agentur bekannt. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sieht das größte Problem darin, dass dem Nachwuchs mangels verlässlicher Rahmenbedingungen die Perspektive abhanden gekommen ist.

Die Zahl der Apotheken in Deutschland geht nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände weiter zurück. Zum 30. Juni 2020 ist sie demnach mit 18.907 Betriebsstätten auf einen neuen Tiefstand gesunken. Das sind 80 weniger als Ende des ersten Quartals 2020 (18.987) und sogar 168 weniger als Ende 2019. Damit geht die Zahl bereits seit zwölf Jahren zurück.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Was uns am meisten Kopfschmerzen bereitet, ist, dass der Nachwuchs beim Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit zunehmend zögerlich wird, weil wir keine verlässlichen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, keine klare pharmazeutische und wirtschaftliche Perspektive haben. Darauf warten wir jetzt seit fast vier Jahren.“ Er forderte, dass das von der Bundesregierung schon vor mehr als einem Jahr auf den Weg gebrachte Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) nun zügig im Bundestag beraten wird. 

VOASG ist Thema im Kabinett

Am heutigen Mittwoch wird sich zunächst das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf befassen: Es soll die Gegenäußerung der Bundesregierung zur im vergangenen September abgegebenen Stellungnahme des Bundesrates zum VOASG beschließen. Darin lehnt die Bundesregierung die meisten Vorschläge der Länder ab – insbesondere den, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einzuführen.  

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Bundesregierung bleibt beim Rx-Versandverbot hart

Auf der Tagesordnung des Bundestags steht der Gesetzentwurf am 11. September – dann startet mit der 1. Lesung endlich das parlamentarische Verfahren. Abzuwarten bleibt, ob bis dahin eine Stellungnahme der EU-Kommission zu den Rx-Boni-Plänen im Sozialrecht vorliegt. Dasselbe gilt für das im November 2019 vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Gutachten des IGES Instituts und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Dieses hat die möglichen Auswirkungen einer partiellen oder vollständigen Aufgabe der Preisbindung beziehungsweise der Gewährung von Rx-Boni zum Gegenstand.

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