DAV fordert Retax-Verzicht bei fehlerhaften Entlassrezepten

Der Chef des Deutschen Apothekerverbands, Hans-Peter Hubmann, fordert die Krankenkassen auf, formal fehlerhaft ausgestellte Entlassrezepte nicht mehr zu beanstanden. Denn mangels Heilungs- und Rücksprachemöglichkeit bliebe den Apotheken oft nur, die Verordnungen als Privatrezepte zu behandeln und die Patientinnen und Patienten selbst zur Kasse zu bitten – das müsse sich dringend ändern.

Falsche Betriebsstättennummern und Aufkleber mit Personaldaten: Das Beliefern von Entlassrezepten zulasten der GKV hat sich inzwischen zu einer echten Retax-Falle für die Apotheken entwickelt. Unheilbare Formfehler und oftmals eingeschränkte Rücksprachemöglichkeiten machen es den Apothekenteams schwer, frisch aus dem Krankenhaus entlassene Patientinnen und Patienten mit dringend benötigten Medikamenten zu versorgen. Das kann so nicht weitergehen, findet der Deutsche Apothekerverband (DAV) und fordert jetzt die Krankenkassen auf, auf Retaxationen bei solchen Verordnungen zu verzichten.

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Nach Angaben des DAV landen jährlich etwa 2,2 Millionen Entlassrezepte in den Apotheken – die Patientinnen und Patienten müssen demnach jedoch befürchten, dass sie dort als Privatrezepte behandelt werden, weil die Krankenkassen die Kostenübernahme und Honorarzahlung aufgrund von bestimmten Formfehlern bei der Ausstellung der Verordnungen verweigern. „Die Apothekerinnen und Apotheker würden die aus den Kliniken entlassenen Patientinnen und Patienten gern schnell und unkompliziert mit den wichtigsten Arzneimitteln versorgen, bevor sie das nächste Mal zu ihrer Arztpraxis gehen können“, sagt DAV-Chef Hans-Peter Hubmann laut einer Pressemitteilung des Verbands. „Doch das korrekte Ausstellen der Entlassrezepte wird immer komplizierter, sodass die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern regelmäßig daran scheitern. Die Apotheken wiederum erreichen die Verantwortlichen nicht für telefonische Rücksprachen und dürfen eigenständig kaum etwas korrigieren. Dieser unhaltbare Zustand muss sich dringend ändern!“.

Aus diesem Grund fordert der DAV den GKV-Spitzenverband auf, Beanstandungen bei fehlerhaft ausgestellten Rezepten gegenüber den Apotheken Einhalt zu gebieten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wiederum soll dafür sorgen, dass die von ihnen ausgehandelten Regelungen zur Ausstellung von Entlassrezepten auch tatsächlich in den Kliniken umgesetzt werden. Denn die Leidtragenden seien die Versicherten, betont Hubmann: „Im Moment müssen wir den Apotheken empfehlen, die Entlassrezepte bei unheilbaren Formfehlern als Privatrezepte mit ihren Patientinnen und Patienten abzurechnen.“


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