Venlafaxin ist knapp, der Engpass hat sich mittlerweile rumgesprochen. Bei Apothekern, Ärzten und Patienten ließ es sich nicht vermeiden, doch auch das BfArM hat sich zwischenzeitlich mit dem Antidepressivum beschäftigt. Flapsig formuliert das Fazit des Jour fixe: „nicht versorgungsrelevant“. Doch gibt es Alternativen? Warum ist ein Wechsel zwischen Antidepressiva grundsätzlich schwierig?
Mangel beim Antidepressivum Venlafaxin: Seit Monaten ist Venlafaxin knapp und sorgt für Querelen in der Apotheke. Welche Stärken fehlen, ist nicht konsistent. Mal sind eher die niedrig dosierten rar, dann sind wieder stärkere Retardpräparate nicht zu bekommen. Teilweise lässt sich das Original Trevilor® von Pfizer noch beschaffen, doch die Mehrkosten können hier horrend sein, Diskussionen zwischen Apotheker und Patient sind vorprogrammiert. Der Aufwand, den dieser Lieferengpass schafft ist immens. Zudem sind die Patienten besorgt.
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Lieferengpass bei Antidepressivum
Venlafaxin ist knapp – welche Alternativen gibt es?
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Venlafaxin: nicht „versorgungsrelevant“, aber lieferbar Ende März 2020?
War es bei Psychopharmaka schon seit jeher eher schwierig, Patienten Rabattverträge zu erklären und diese möglichst zu befolgen – müssen „pharmazeutische Bedenken“ wegen gefährdeter Therapietreue aktuell weit hinten anstehen. Häufig sind Apotheker froh, irgendein Hersteller kann die gewünschte Stärke und galenische Darreichungsform liefern. Entspannung wird erst für Ende März 2020 erwartet.
Und nun? Kann man auf andere Wirkstoffe ausweichen? Zumindest sind Duloxetin und Milnacipran auch Serotonin- und Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer. Doch selbst bei Nichtansprechen ist ein Wechsel des Antidepressivums nicht der Weg der ersten Wahl.
Jour fixe des BfArM: Venlafaxin nicht versorgungsrelevant
Auch der Jour fixe beim BfArM hat sich im November bereits mit dem Lieferengpass von Venlafaxin beschäftigt. Das Ergebnis der Tagung veröffentlichte die Behörde im Dezember auf ihrer Seite. Das Fazit: kein „versorgungsrelevanter“ Engpass. Wörtlich zu lesen ist dort: „Venlafaxin: Wirkstoff ist nicht Bestandteil der Liste versorgungsrelevanter Wirkstoffe. Einige Arzneimittel sind nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Ein Lieferabriss ist nach Kenntnis des BfArM nicht eingetreten.“
Zur Erinnerung: Versorgungsrelevanz im Sinne der Behörde erlangt ein Wirkstoff dann, wenn er verschreibungspflichtig ist und für die Gesamtbevölkerung relevant.
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