Angesichts des Verdachts auf Abrechnungsbetrug bei Corona-Teststellen planen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern schärfere Vorgaben. Dafür werden kurzfristig Neuregelungen in der Testverordnung angestrebt. Auch die Vergütung soll gesenkt werden, kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn gestern bei „Anne Will“ in der ARD an.
Die Recherchen des WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ zu dubiosen Abrechnungen von Corona-Testzentren haben am Wochenende weitere Kreise gezogen und auch die Politik aufgerüttelt. Bekannt wurden bislang Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen und Bayern, die Staatsanwaltschaft Bochum hat bereits Ermittlungen aufgenommen.
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Recherchen von WDR, NDR und SZ
Keine Kontrolle: Testzentren rechnen offenbar nie durchgeführte Tests ab
Nun planen Gesundheitsminister von Bund und Ländern schärfere Vorgaben. Mit den kommunalen Spitzenverbänden solle beraten werden, wie Betrug weiter erschwert werden könne, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus Teilnehmerkreisen. Ansatzpunkte sollen demnach etwa sein, dass Sachkosten zur Zahl der Testkits von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den abgerechneten Tests abgeglichen werden. Die Teststellen könnten den KVen ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben müssen, damit Finanzämter abgerechnete Tests mit angegebenen Umsätzen abgleichen können. Die Zentren könnten eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes vorlegen müssen, dass sie Tests ordnungsgemäß vornehmen.
Spahn: Gesundheitsämter in der Pflicht
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte am heutigen Montagmorgen im Deutschlandfunk, dass er bei der Kontrolle von Corona-Teststellen vor allem die Gesundheitsämter in der Pflicht sieht – sie sind schließlich vor Ort für die Beauftragung der Test-Anbieter zuständig. Wenn die Kommune vor Ort keine freien Kapazitäten habe, dann solle sie auch keine Einrichtungen damit beauftragen, die sie noch nicht genau angeschaut habe. „Der Bund setzt den Rahmen, der Bund gibt die Regeln vor, der Bund übernimmt die Kosten, aber der Bund kann nicht die Teststellen vor Ort kontrollieren“, sagte Spahn. Er betonte weiter, dass für die Tests generell nur das bezahlt wird, was auch im Einkauf bezahlt worden sei. Das sieht die Coronavirus-Testverordnung schon jetzt vor. Für die Beschaffungskosten sind demnach „höchstens“ 6 Euro pro Test zu zahlen. „Und das kann man kontrollieren und wir werden darüber sprechen, wie man das besser kontrollieren wird.“
„Unter 10 Euro“ für die Dienstleistung „Corona-Test“
Bereits am Sonntagabend hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei „Anne Will“ in der ARD erklärt, dass die Testzentren künftig auch weniger abrechnen können, weil die Marktpreise gesunken seien – dies sei auch schon vorher geplant gewesen. In welcher Höhe die Vergütung künftig liegen wird, dazu werde man jetzt eine Analyse machen. „Es gibt jetzt Tests für 2 Euro, für 4 Euro“, sagte Spahn. Für die Sachkosten könne er sich daher eine Erstattung einer Größenordnung von 3 bis 4 Euro vorstellen. Was die Dienstleistung an sich betrifft – für die Apotheken und andere „Dritte“ derzeit 12 Euro erhalten und Ärzte 15 Euro –, will Spahn auch weiterhin unterscheiden zwischen medizinischen und nicht-medizinischen Personal. Der Minister wollte sich von Anne Will nicht konkret festnageln lassen, sagte aber: „es wird unter 10 Euro sein“.
Außerdem erklärte Spahn, er wolle mit dem Bundesfinanzministerium sprechen, wie eine Rückkopplung mit den Finanzämtern möglich ist. „Denn mein Eindruck ist: Vor dem Finanzamt haben die meisten noch mal einen anderen Respekt als vor dem Gesundheitsamt“, sagt der CDU-Politiker.
Generell verteidigte der Minister aber die Bürgertests. Er warnte davor angesichts der bekannt gewordenen Einzelfälle, alle Anbieter über einen Kamm zu scheren. Spahn verwies zudem darauf, dass es in Deutschland gelungen sei, schnell eine funktionierende Testinfrastruktur mit vielen seriösen Anbietern aufzubauen, wie kaum andere Länder auf der Welt sie haben.
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