So will der Bund den Apotheken helfen

Die Insolvenz des privaten Apothekenrechenzentrums AvP ist am heutigen Mittwoch auf höchster politischer Bühne angekommen. Im Gesundheitsausschuss des Bundestags fanden am Vormittag Gespräche zwischen Fachpolitikern und Vertretern dreier Ministerien statt. Auch die ABDA und der vorläufige AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan Philipp Hoos sowie der von der Bankenaufsicht BaFin eingesetzte AvP-Geschäftsleiter Ralf R. Bauer waren an dem Treffen beteiligt. Die Beratungen liefern erste Ergebnisse und neue Erkenntnisse zur Pleite des Rechenzentrums.

Die Bankenaufsicht BaFin rückt durch die AvP-Insolvenz und nach dem Wirecard-Skandal dieses Jahr abermals in ein schlechtes Licht. In der BaFin-Unternehmensdatenbank ist die AvP Deutschland GmbH seit rund 15 Jahren gelistet, seit 2014 gilt sie als ein Factoring-Institut, das vor allem Apotheken, aber auch sonstigen Leistungserbringern, „schnelles Geld“ bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zur Verfügung stellte. Dafür hatte AvP einen Konsortialkredit laufen, also einen Kredit mit mehreren Banken. Gleichzeitig mussten die Apotheken je nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem Vertrag ihre Forderungen gegenüber den Krankenkassen an AvP abtreten. Treuhandkonten werden beim Factoring-Geschäft nicht angelegt.

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Am heutigen Vormittag wurde die AvP-Insolvenz im Gesundheitsausschuss des Bundestags thematisiert. Neben den Fachpolitikern waren Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und des Bundesfinanzministeriums (BMF) anwesend; ebenso der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Jan Philipp Hoos sowie der von der Bankenaufsicht BaFin eingesetzte AvP-Geschäftsleiter Ralf R. Bauer.

Hoos und Bauer ließen die Abgeordneten in das AvP-Geschäftsmodell und die Unternehmensführung blicken: Das Factoring-Konstrukt lief demnach viele Jahrzehnte mehr oder weniger einwandfrei. Die im Vergleich zu anderen Rechenzentren signifikant niedrigeren Gebühren und weitere Ausgaben hätten jedoch nach und nach zu einem Defizit in der Kasse von AvP geführt. Darüber hinaus habe es auch die eine oder andere Entnahme gegeben, die das Unternehmen immer mehr ins Wanken brachten. Anfang September seien die Unregelmäßigkeiten auf den Konten von AvP dann der Bankenaufsicht BaFin aufgefallen. Gegenüber DAZ.online bestätigte ein BaFin-Sprecher, dass die Aufsichtsbehörde am Samstag, den 5. September 2020, über diese Vorgänge Kenntnis erlangte und am folgenden Donnerstag, den 10. September, Maßnahmen zur Sicherung der Gläubigerrechte einleitete. Im Volksmund bedeutet dies ein „Einfrieren“ der Konten, sodass keine weiteren Gelder abfließen konnten.

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