Phoenix schränkt Service und Lieferungen deutlich ein

Das Mannheimer Großhandelsunternehmen Phoenix wird seinen Service für die Apotheken in den kommenden Wochen aufgrund des Coronavirus deutlich einschränken. In einem Schreiben an die Kunden, das DAZ.online vorliegt, kündigt die Phoenix wegen anstehender Personalengpässe unter anderem an, dass Wannen reduziert, Aufträge zusammengeführt und Verbundbestellungen vorerst gestrichen werden. Apotheken, die unter einem bestimmten Monatsbestellwert bleiben, müssen eine Strafgebühr bezahlen. Außerdem kündigt die Phoenix Lieferverzögerungen an.

Dass sich das Coronavirus schon jetzt auf die Aktivitäten des pharmazeutischen Großhandels auswirkt, konnte man in den vergangenen Tagen bei der Apotheker-Genossenschaft Noweda sehen: Aufgrund der gesteigerten Bestellungen aus den Apotheken hatte die Noweda einen Wannen-Engpass und musste vorübergehend Verbundbestellungen streichen. Die Phoenix reagiert nun auch – allerdings mit weitaus drastischeren Maßnahmen in mehreren Bereichen, die den Apothekenalltag direkt betreffen.

Ein Sprecher des Mannheimer Konzerns erklärte, dass das nachgefragte Volumen von Medikamenten und Apothekenprodukten momentan rund 25 Prozent über dem Volumen vor der Coronakrise liege. Dazu kommt, dass  „eine gewisse Anzahl unserer Mitarbeiter/-innen aufgrund [von] Einschränkungen zuhause bleiben müssen, um dort ihre Kinder zu betreuen und Betroffene zu versorgen“, heißt es in einem Schreiben an die Apotheken. In dem  Brief listet das Unternehmen daher eine ganze Reihe von Maßnahmen auf, die nun auf die Apotheken zukommen. Hier eine Übersicht über die Maßnahmen:

1) Alle verfügbaren Mitarbeiter würden ab sofort auf den Warenfluss konzentriert. Das bedeutet konkret, dass sowohl Gebietsverkaufsleiter/-innen als auch Verwaltungsmitarbeiter/-innen nun zur Verringerung von Personalengpässen im Lager eingesetzt werden. Dies führe „zu einer reduzierten Erreichbarkeit“ der Phoenix-Mitarbeiter.

2) Ab sofort soll die Anzahl der Wannen reduziert werden. Dies geschieht im ersten Schritt durch eine stärkere Zusammenführung der Aufträge. Hierfür werden wir die Anzahl der für die Apotheker zur Verfügung stehenden MSV3-Bestellmöglichkeiten ab Mittwoch dem 18.03.2020 auf eine Auftragskennung und eine Auftragsart (NO) reduziert. „Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihren Betriebsabläufen. Ggf. müssen wir ebenfalls Ihre MSV3 Bestellfenster anpassen, um Ihre Bestellungen mit geringerem Personalstand bearbeiten zu können. Bitte aktualisieren Sie dazu regelmäßig Ihre MSV3-Vertragsdaten in Ihrem Warenwirtschaftssystem“, erklärt die Phoenix dazu.

3) Apotheker sollen von Kleinstbestellungen absehen. Bei einem Monatsbezug unter 25.000 Euro wird ab sofort eine Servicepauschale von 250 Euro berechnet.

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