Parallel vertriebene Originale bald nicht mehr im Generikamarkt

Eines der größten Ärgernisse des neuen Rahmenvertrags waren die wohl versehentlich hinein geratenen Regelungen zu parallel von mehreren Herstellern vertriebenen Originalen. Die landeten nämlich laut Definition des Rahmenvertrags bislang im Generikamarkt. Folglich musste ohne Rabattvertrag eines der vier preisgünstigsten abgegeben werden ­– meist ein Import. Nun haben DAV und GKV-Spitzenverband sich auf Nachbesserungen geeinigt. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Der seit Juli geltende Rahmenvertrag unterscheidet bekanntermaßen in einen importrelevanten und einen Generikamarkt. Das hat Auswirkungen auf die Auswahlmöglichkeiten, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder das Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. So stehen nämlich im Importmarkt das Referenzarzneimittel sowie alle Importe zur Auswahl, sofern sie nicht teurer sind als das namentlich verordnete. Im Generikamarkt sind es nur die vier preisgünstigsten Präparate, das namentlich verordnete ist nur noch dabei, wenn es darunter fällt.

Importrelevant ist laut Rahmenvertrag unter anderem das Arzneimittel, bei dem es außer dem Original nur Reimporte gibt. Was dabei nicht berücksichtigt worden war, dass manche Originale parallel von mehreren Herstellern vermarktet werden. Die landeten laut Definition des neuen Rahmenvertrags im Generikamarkt. Folglich musste, wenn es kein rabattiertes gab, eines der vier preisgünstigsten Mittel abgegeben werden – in der Regel war das ein Import.

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Auch Importeure für Nachbesserung im Rahmenvertrag

Bereits kurz nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags hatte der DAV angekündigt, mit dem GKV-Spitzenverband über Nachbesserungen zu verhandeln. Nun hat man sich geeinigt. Die ABDA-Mitgliederversammlung hat die Zweite Änderungsvereinbarung, die auf den 15. Dezember datiert ist und die DAZ.online vorliegt, am gestrigen Mittwoch durchgewunken.

Sie enthält unter anderem folgende Änderungen:

So wird in § 2 als neuer Absatz 15 die Definition für die Mehrfachvertrieb und Parallelarzneimittel neu aufgenommen, bislang kam dieser Fall gar nicht vor.

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