Neuer Rahmenvertrag: Diese Regelungen gelten ab heute

Mit demheutigen 1. Juli tritt der Rahmenvertrag für Arzneimittellieferungen zulastender GKV in Kraft. Insbesondere bei der Arzneimittelauswahl gibt es viele Neuerungen.Die neuen Regeln sind ab sofort anzuwenden. Nur für wenige Fälle wurde einRetaxverzicht für den Juli als Übergangsregel ausgehandelt.

DerRahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Absatz 2 SGB V ist diezentrale Grundlage für die Details bei der Belieferung von GKV-Rezepten. Nachjahrelangen Verhandlungen führt der neue Vertrag zu zahlreichen Änderungen. VieleDetails hat DAZ.online bereits vorgestellt. Außerdem bietet der Beitrag „DieTücke liegt im Detail“ in der DAZ Nr. 26 eine Übersicht. Darum sollen hier nurdie wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst werden.

Diewohl größte Neuerung betrifft die Arzneimittelauswahl. Es werden jetzt ein„generischer Markt“ und ein „importrelevanter Markt“ unterschieden. In beiden„Märkten“ sind bevorzugt Rabattarzneimittel abzugeben. Doch wenn keinRabattvertrag besteht oder aus anderen Gründen kein Rabattarzneimittelabgegeben werden kann, gelten in beiden „Märkten“ unterschiedliche Regeln. Andersals bisher konkurrieren diese Regeln nicht mehr miteinander.

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NeueRegeln für Importe

Wenndas verordnete Arzneimittel nicht gegen Generika oder andere Originaleausgetauscht werden kann, ist nur zwischen dem Original und den dazugehörigenImporten auszuwählen. Dabei sind nur Produkte mit exakt gleicher Stückzahlaustauschbar. Wenn kein Rabattarzneimittel abgegeben werden kann, darf ein Arzneimittelausgewählt werden, das nicht teurer als das verordnete Arzneimittel ist. Dochsollte die Apotheke das Einsparziel der neu definierten Importquote beachtenund ein preisgünstiges Importarzneimittel abgeben. Was als preisgünstig gilt,wurde ebenfalls neu definiert. Falls preisgünstige Importarzneimittel nichtverfügbar sind, muss dies mit der entsprechenden Sonder-PZN und denDefektbelegen dokumentiert werden, damit dieser Fall nicht auf das Einsparzielangerechnet wird. Diese Möglichkeit ist neu und sie wird künftig wichtig sein,weil das neue Einsparziel sonst kaum zu erfüllen sein dürfte.

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