Eines der großen Ziele von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist es, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Drei Gesetze hat er dafür auf den Weg gebracht – nun folgen Verordnungen, die Details und Verfahren regeln. Apotheken und weitere Player rund ums E-Rezept warten vor allem auf eine Verordnung, die regelt, wie Drittanbieter über Schnittstellen die E-Rezept-Komponenten für „Mehrwertanwendungen“ nutzen können. Diese ist noch nicht in Sicht. Um Schnittstellen generell geht es aber auch in einem Verordnungsentwurf, den das BMG kürzlich vorgelegt hat und mit dem die Interoperabilität im Gesundheitswesen einmal wieder einen Schub bekommen soll.
Interoperabilitätsbemühungen im Gesundheitswesen sollen künftig „schneller, transparenter und verbindlicher als bislang vorangetrieben werden“ – dies soll die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (IOP Governance-Verordnung – GIGV) sicherstellen, für die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in dieser Woche einen Entwurf vorgelegt hat.
Die Grundlage der Verordnung wurde mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) geschaffen, das im vergangenen Juni in Kraft getreten ist – dem dritten großen Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). § 394a SGB V ermächtigt das BMG, durch Rechtsverordnung die Einrichtung und Organisation einer Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen bei der Gematik zu regeln. Diese soll die Interoperabilität und die Anforderungen an Schnittstellen regeln und die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen. Ebenso will das BMG in der Verordnung Details zu einem dort eingesetzten Expertengremium und die Arbeitsstrukturen der Koordinierungsstelle festlegen.
Was ist Interoperabilität?
Dazu enthält § 1 Nr. 1 des GIGV-Referentenentwurfs vom 6. August 2021 folgende Definition:
Interoperabilität ist demnach „die Fähigkeit zweier oder mehrerer informationstechnischer Anwendungen, Informationen auszutauschen und diese für die korrekte Ausführung einer konkreten Funktion ohne Änderung des Inhalts der Daten zu nutzen, miteinander zu kommunizieren, bestimmungsgemäß zusammenzuarbeiten“.
Die Rechtsverordnung soll laut Ministerium sicherstellen, dass die Herstellung von Interoperabilität im Gesundheitswesen ganzheitlich fortgeführt wird. „Für die erfolgreiche digitale Transformation im Gesundheitswesen ist die interoperable Kommunikation und Zusammenarbeit von informationstechnischen Systemen essentiell“, heißt es im Entwurf. Das klingt alles höchst technisch und für Apotheken kaum praktisch relevant. Dienen soll all dies aber letztlich den bereits in den Digitalisierungsgesetzen – speziell dem DVPMG – angelegten Maßnahmen, die die Versorgung der Versicherten verbessern sollen. Dazu zählt auch der Ausbau der Telematikinfrastruktur in Bezug auf das E-Rezept und die elektronische Patientenakte. Es geht in der Verordnung aber nicht um inhaltliche, materielle Regelungen, sondern es werden schlicht Strukturen angelegt.
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