Kammern und Verbände sollen Bühler unterstützen

Der 20-jährige Pharmaziestudent Benedikt Bühler wird am 27. Januar vor dem Petitionsausschuss des Bundestages seine Forderung nach einem Rx-Versandverbot begründen – für seine vorausgegangene Petition hatte er über 400.000 Mitstreiter gewinnen können. Dabei wollte sich Bühler auch an einer von der ABDA dazu in Auftrag gegebenen Expertise bedienen. Die Standesvertretung will ihm diese jedoch nicht zur Verfügung stellen. Nun ruft die Initiative #rettedeineApotheke die Kammer- und Verbandspräsidenten dazu auf, Bühler zu unterstützen und ihm die Gutachten zukommen zu lassen.

Ende 2018 hatte die Standesvertretung bekannt gegeben, dass sie beim ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio sowie beim Rechtswissenschaftler Prof. Jürgen Schwarze (Freiburg) und bei Ulrich Becker, Direktor des Max-Planck-Institutes für Sozialrecht, Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Alle drei Gutachten bescheinigen dem Rx-Versandverbot, dass es sowohl mit deutschem als auch mit europäischem Recht vereinbar wäre. Die ABDA hat bis heute jedoch nicht die Vollversionen dieser Gutachten veröffentlicht. Auf einer Pressekonferenz wurden Kurzversionen ausgegeben, die seitdem auch online abrufbar sind. 

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Bühler: ABDA verweigert die Herausgabe von Gutachten zum Rx-Versandverbot

Diese Gutachten hätte der 20-jährige Pharmaziestudent Benedikt Bühler, der im Vorjahr eine erfolgreiche Petition zum Rx-Versandverbot auf die Beine gestellt hatte, gerne für seinen Vortrag vor dem Petitionsausschuss in der kommenden Woche genutzt. Doch die ABDA will sie ihm nicht zur Verfügung stellen. Bühler dazu wörtlich: „Für die Anhörung und das Petitionsverfahren kann/muss ich Dokumente einreichen, die meine Argumentation stützen. Alle angesprochenen Punkte in der Begründung der Petition müssen belegt werden. (…) Die Expertengutachten von hochkarätigen Gutachtern wurden von der ABDA in Auftrag gegeben und die Zusammenfassungen werden der Öffentlichkeit auf der Homepage der ABDA zur Verfügung gestellt. Für die Einreichung werden allerdings die Gutachten und nicht die Zusammenfassungen benötigt. Diese möchte man mir aber nicht zur Verfügung stellen.“ ABDA-Sprecher Kern verteidigte das Vorgehen der Standesvertretung gegenüber DAZ.online. Aus Sicht der ABDA macht es derzeit keinen Sinn, sich für das Verbot einzusetzen.

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