Der Lockdown wird um Ostern herum verschärft. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am frühen Dienstagmorgen mitgeteilt. Unter anderem gilt eine sogenannte „Osterruhe“. Doch was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer?
Gründonnerstag (1. April) und Ostersamstag (3. April) wurden im Beschluss des Bund-Länder-Gipfels zu Ruhetagen erklärt. Nach Ansicht der Kanzlerin sollen diese Tage wie Sonn- und Feiertage behandelt werden. Das würde bedeuten, dass die meisten Arbeitnehmer frei hätten.
Juristen sehen dabei allerdings viele offene Fragen. Denn sollten die Regelungen für Feiertage gelten, würde das in der Regel „ein Beschäftigungsverbot von 0 bis 24 Uhr“ bedeuten, sagte etwa die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kira Falter. Offen sei bislang unter anderem, wer bei zusätzlichen Feiertagen die Lohnfortzahlung übernehme.
Arbeitsrechtler Marc-Oliver Schulze wird da konkreter: „Wenn das so umgesetzt wird, und davon gehen wir aus, hätten Arbeitnehmer grundsätzlich einen oder sogar zwei weitere Tage arbeitsfrei. Diese Tage sind dann wie Sonn- oder Feiertage zu betrachten“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag. Bezahlen müsse diesen Tag der Arbeitgeber. Denn: „An Ruhetagen darf nicht gearbeitet werden und das Arbeitseinkommen ist weiter zu zahlen.“
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Arbeitsrechtler: „Beschluss offenbar nicht zu Ende gedacht“
Das gelte auch für Mitarbeiter im Homeoffice. „Ruhetag bleibt Ruhetag. Also auch Arbeitnehmer, die ansonsten im Homeoffice gearbeitet hätten, können sich auf einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag freuen!“, sagte Schulze weiter. Schulze betont: „Sie dürfen also gar nicht arbeiten, selbst wenn sie das wollen – das hat man bei dem Beschluss offenbar nicht zu Ende gedacht.“
Allerdings sehe das Arbeitszeitgesetz Ausnahmeregelungen vor und es könnten Sondergenehmigungen beantragt werden, erklärte der Jurist weiter. Diese würden etwa für Mitarbeiter in Kliniken, Bewirtungsbetrieben oder im Sicherheitsgewerbe gelten. Für Supermärkte gelte die Ausnahmeregelung nach Schulze allerdings nicht.
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Gründonnerstag und Ostersamstag als Ruhetage: Offene Fragen
Unklar ist auch der gesetzliche Rahmen für ein entsprechendes Vorhaben. Denn die Feiertags-Regelung ist Ländersache. Das bundeseinheitlich zu beschließen, sei entsprechend nicht möglich. Nach Aussage des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) werde nun geprüft, ob der Gründonnerstag über das Infektionsschutzgesetz zu einem Ruhetag erklärt werden könne. Er bat zudem um „Nachsicht“, dass die genaue Umsetzung der Beschlüsse noch geprüft werden müsse.
dpa/Peter Steffen/dpa Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil im Gespräch mit einer Supermarkt-Kassiererin.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte, dabei gehe es auch um mögliche Zuschläge für Arbeitnehmer. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzruhetag haben, wenn sie an Sonn- oder Feiertagen arbeiten müssen.
Arbeit an Ruhetagen: Bundesinnenministerium soll Details ausarbeiten
Der Corona-Gipfel dauerte lange. Die Ergebnisse wurden gegen 3 Uhr nachts präsentiert. Bei Tageslicht wird nun deutlich, dass Vieles noch nicht klar geregelt ist – die Experten müssen nachsitzen. Das Bundesinnenministerium soll nun Details ausarbeiten.
Eventuell ändert sich das Vorhaben also noch. „So recht durchdacht scheint mir deshalb das Konzept, dass da in tiefer Nacht offenbar in Abwesenheit von Arbeitsrechtlern entstanden ist, nicht zu sein“, resümierte auch Schulze. Bis Mittwoch wollen Bund und Länder Antworten liefern, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Berlin.
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