Für künftig mögliche Bluttests bei Schwangeren auf ein Down-Syndrom des Kindes auf Kassenkosten gibt es nun auch eine verpflichtende Informationsbroschüre. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss am Donnerstag eine Versicherteninformation, die als fester Bestandteil der ärztlichen Aufklärung und Beratung eingesetzt werden soll.
Das oberste Gremium des Gesundheitswesens, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), hatte bereits im Jahr 2019 entschieden, dass Bluttests auf Trisomie 21 in begründeten Einzelfällen für Frauen mit Risikoschwangerschaften von den Krankenkassen bezahlt werden können. Dies soll nun voraussichtlich ab Frühjahr 2022 möglich sein. Das Gremium hat in diesem Zusammenhang jetzt eine Informationsbroschüre beschlossen, die fester Teil der ärztlichen Beratung von Schwangeren werden soll.
Die Versicherteninformation weist den Angaben zufolge darauf hin, dass die Untersuchungen freiwillig sind. Es wird erklärt, was und wie häufig Trisomien sind, was bei dem Test gemacht wird und wie die Ergebnisse zu verstehen sind. Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Die Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.
Seit dem Jahr 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Sie gelten als risikolos im Vergleich zu den seit mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die bereits Kassenleistung sind.
Der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken, sagte, dem Bundesausschuss sei bewusst, dass die Entscheidung nicht in allen gesellschaftlichen Gruppen auf ungeteilte Zustimmung stoßen werde. Es sei rational wie medizinisch aber richtig, jenen Schwangeren eine sichere Alternative anzubieten, denen das Wissen um eine Trisomie persönlich wichtig sei.
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