FFP2-Masken: Formulare für die Beschaffung und Abgabe

Von heute an bis zum 6. Januar 2021 verteilen Apotheken an Risikopatienten zum Schutz gegen eine Corona-Infektion je drei kostenlose FFP2-Masken bzw. Masken vergleichbarer Qualität. Patienten, die mindestens 60 Jahre alt sind, erhalten die Masken gegen Vorlage des Personalausweises. Wer unter sechzig ist, dem wird empfohlen, eine entsprechende Eigenerklärung auszufüllen und mit in die Apotheke zu bringen.

Patient:innen, die mindestens 60 Jahre alt sind, erhalten ab heute in ihren Apotheken vor Ort FFP2-Masken gegen Vorlage des Personalausweises. Wer unter sechzig ist, hat auch Anspruch auf die Masken, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen. Um diese zu bestimmen und festzuhalten, stellt die ABDA ein Formular für die „Eigenerklärung zum Bezug von Schutzmasken gemäß Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung“ zum Download zur Verfügung.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt appelliert in diesem Zusammenhang an die Patient:innen: 

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