E-Medikationsplan: Viele Befugnisse, aber kein Geld für Apotheker?

Die Apotheker sollen beim E-Medikationsplan eine tragende Rolle spielen. Das geht aus einem Leitfaden hervor, den die Gematik kürzlich veröffentlich hat. Was das Honorar für die umfassenden Leistungen betrifft, sind jedoch noch viele Fragen offen.

Die gute Nachricht vorweg: Die Apotheker erhalten umfangreiche Befugnisse, wenn der elektronische Medikationsplan kommt. Ihre Aufgaben beschreibt die Gematik ausführlich auf insgesamt 50 Seiten in einem kürzlich vorgelegten Leitfaden.

Demnach soll das pharmazeutische Personal den E-Medikationsplan nicht nur aktualisieren, sondern auf Wunsch des Patienten auch erstellen dürfen. Das ist beim Papierplan bisher nicht der Fall. Im E-Health-Gesetz des damaligen Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) war dies den Ärzten vorbehalten – gegen ein entsprechendes Honorar. Die Apotheker schauten in die Röhre: Sie durften den Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) lediglich ergänzen. Eine Vergütung hatte Gröhe dafür nicht eingepreist.

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Hermann Gröhe (CDU)

„Medikationsplan ist ein großer Schritt nach vorn“

Was die Beteiligung betrifft, kommen die Apotheker dem Leitfaden nach zu urteilen diesmal besser weg. „Der BMP und der E-Medikationsplan werden künftig beide zur Verfügung gestellt“, schreibt die Gematik. „Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erstellen und aktualisieren den E-Medikationsplan. Dieser ist Datengrundlage für den BMP, der einen inhaltlichen Auszug aus dem E-Medikationsplan darstellt und vorrangig an den Versicherten gerichtet ist.“ Bei der Vielzahl an Informationen, die der E-Medikationsplan enthalten soll, klingt das nach viel Arbeit.

Der E-Medikationsplan enthält folgende Daten (aus dem Gematik-Leitfaden):

  • Angaben zum Patienten, z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum
  • Angaben zur Medikation (Medikationsdaten): verordnete Arzneimittel selbst erworbene Arzneimittel (OTC) ggf. in der Vergangenheit eingenommene Arzneimittel
  • Medikationsrelevante Daten: Allergien und Unverträglichkeiten medizinische Individualparameter des Versicherten (z.B. Gewicht, Kreatininwert)
  • Hinweise und Informationen zum interprofessionellen Informationsaustausch (z.B. Hinweise zur gewählten Medikation): Kommentarfeld zum Medikationseintrag übergeordneter Kommentar zum gesamten Medikationsplan

Während der BMP vor allem der Information des Patienten dient, stellt der E-Medikationsplan den Leistungserbringern Daten bereit und unterstützt sie dadurch bezüglich der Arzneimitteltherapiesicherheit. Er wird zunächst auf der Gesundheitskarte des Versicherten gespeichert. Später soll der Patient die Möglichkeit erhalten, ihn auch in die elektronische Patientenakte zu integrieren.

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