„Datenklau“-Verfahren: Land in Sicht am Landgericht?

Seit Monaten verstreichen die Verhandlungstermine beimsogenannten Datenklau-Prozess ohne inhaltliche Fortschritte. Auch der heutige35. Verhandlungstag am Berliner Landgericht drehte sich überwiegend umFormalitäten. Doch zum Abschluss gab der Vorsitzende Richter den Hinweis, dass sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf vorbereiten sollen, am 5. März ihrePlädoyers vorzutragen.

Seit mehr als einem Jahr wird am Berliner Landgericht dersogenannte Datenklau-Prozess verhandelt. Den Angeklagten, Apotheke-Adhoc-HerausgeberThomas Bellartz und IT-Experte Christoph H., wird vorgeworfen, gemeinsam Daten ausdem BMG ausgespäht zu haben. Seit einigen Monaten macht der Prozess kaum Fortschritte.Die Gerichtstermine drehten sich überwiegend um Anträge der Verteidigung, welchedie Kammer versucht, sukzessive abzuarbeiten.

So war es auch am heutigen 35. Verhandlungstag, an dem derVorsitzende Richter auf Antrag des Bellartz-Anwalts Carsten Wegener eine E-Mailder Landesbank Berlin AG vom 9. Mail 2018 vorlas. Aus dem Schreiben der Bank ginghervor, dass nicht nachvollzogen werden könne, in welcher Stückelung der AngeklagteBellartz Bargeld vom Bankautomaten abgehoben hatte.

Auswertung der Datenträger bis Mitte Februar

Was die Untersuchung eines weiteren Datenträgers durch das Landeskriminalamt (LKA) betrifft,hatte die Kammer eine neue Information für die Prozessbeteiligten. Und zwar könnedie vom Gericht beantragte Überprüfung bis zum 14. Februar von polizeilicher Seiteabgeschlossen sein. Damit könnten die Ergebnisse für den kommenden Verhandlungstermin vom15. Februar zur Verfügung stehen. Bei der Analyse der Datenträger geht es um einenAnklagepunkt, der ausschließlich Christoph H. betrifft. Zuletzt hieß es noch, dass das LKA die Überprüfung erst im Aprilabschließen könne. Die neue Zeitschiene, sofern sie eingehalten wird, ist daherein Fortschritt.

Unter Vorbehalt: Plädoyers am 5. März

Zum Schluss der Verhandlung gab der Vorsitzende Richter nochden Hinweis, dass sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf vorbereitensollten, ihre Plädoyers am übernächsten Verhandlungstermin am 5. März vorzutragen.Der Vorsitzende Richter formulierte dies allerdings unter Vorbehalt. Solltensich aus der Analyse der Datenträger unerwartete neue Erkenntnisse ergeben, kann es auch anders aussehen. Weitere Termine sind bis Anfang April angesetzt.

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