Es geht nicht voran mit den sogenannten Wiederholungsrezepten. DAV, KBV und GKV-Spitzenverband stecken bei ihren Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen schon seit geraumer Zeit in einer Sackgasse. Nun wird es dem Abgeordneten Alexander Krauß (CDU) offenbar zu bunt: Er kritisiert die Blockadehaltung der Selbstverwaltung und fordert eine rasche Einführung der Mehrfachverordnungen. Die Verantwortung für das Scheitern der Gespräche zwischen Ärzten, Apothekern und Kassen sieht er vor allem bei der KBV.
Die Coronavirus-Pandemie bestimmt derzeit maßgeblich die Schlagzeilen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß gräbt nun ein Thema aus, das schon fast in Vergessenheit geraten war, in Pandemie-Zeiten jedoch an Relevanz gewinnt: die sogenannten Wiederholungsrezepte. Bereits seit 1. März 2020 greift die gesetzliche Grundlage dafür, die mit dem Masernschutzgesetz beschlossen wurde. In der Versorgung angekommen sind sie allerdings noch nicht – denn Ärzte, Krankenkassen und Apotheker werden sich schlichtweg nicht einig, was die Rahmenbedingungen betrifft.
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Gesundheitsexperte Krauß hat jetzt offenbar genug von dem Hin und Her. Er kritisiert die für die Ärzteseite an den Verhandlungen beteiligte Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) scharf: „Es kann nicht sein, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Einführung blockiert”, sagte Krauß laut einer Pressemitteilung vom heutigen Dienstag. Wiederholungsrezepte könnten nach Einschätzung des Abgeordneten vor allem Arztpraxen entlasten. Patienten müssten zudem nicht mehr jedes Quartal in die Praxis gehen, nur um sich ein Medikament verschreiben zu lassen, das sie seit Jahren einnähmen. „Als Gesetzgeber können wir es nicht hinnehmen, dass der Bundestag eine gesetzliche Regelung beschließt, die Selbstverwaltung diese aber dann nicht umsetzt”, so der CDU-Politiker. „Bis zur Einführung des elektronischen Rezepts zum 1. Januar 2022 könnte ein Arzt einfach vier Rezepte mit unterschiedlichen Gültigkeitsdaten ausstellen”, schlägt Krauß vor.
Vorgesehen ist, dass Ärzte beim Ausstellen eines Rezepts vermerken können, dass der Versicherte das verordnete Medikament insgesamt bis zu viermal innerhalb eines Jahres beziehen darf, ohne eine weitere Verschreibung vorlegen zu müssen. Bereits im Oktober hatten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die KBV dem Bundesministerium für Gesundheit mitgeteilt, dass die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zunächst gescheitert seien.
Blockieren nur die Kassenärzte?
Ob dies allein auf das Konto der Kassenärzte geht, darf zumindest bezweifelt werden: Zuletzt hatte sich der GKV-Spitzenverband im September in seiner Stellungnahme zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) zu diesem Thema geäußert. Dort war die Regelung ursprünglich eingeplant, bevor die Bundesregierung sie ins Masernschutzgesetz verschob. Demnach sehen die Kostenträger noch einigen Klärungsbedarf, bevor es mit den Wiederholungsrezepten losgehen kann.
Unter anderem fordert die GKV, die Abholung der gesamten verordneten Arzneimittelmenge zu verhindern. Dies sei in bestimmten Fällen „äußerst kritisch, da beispielsweise die Verfallsdauer der Arzneimittel im Jahresverlauf überschritten oder die Wirksamkeit aufgrund von falscher Lagerung beeinträchtigt werden könnte.“ Auch Fragen zur Abrechnung und zur freien Apothekenwahl gelte es vorab zu klären. Geht es nach den Kassen, soll das Konzept erst mit Einführung der elektronischen Verordnungen greifen. Andernfalls erforderten die technischen Anpassungen eine Vorlaufzeit von mindestens neun Monaten.
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