Die Corona-Pandemie hält die Welt weiterhin in Atem: Mehr als 17 Millionen Menschen haben sich bisher mit dem Coronavirus infiziert, 210.724 davon in Deutschland. Die USA melden nahezu täglich neue Rekordzahlen.
"Masken-Muffel" im öffentlichen Nahverkehr in Bayern müssen anders als in Nordrhein-Westfalen auch bei erstmaligen Verstößen schon jetzt mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. "Wenn eine Minderheit meint, sich nicht an die Maskenpflicht halten zu müssen, ist das nicht akzeptabel. Wer andere gefährdet, muss zu Recht mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch. "Die Einhaltung der Maskenpflicht ist entscheidend bei der Bekämpfung der Pandemie", betonte er. Die allermeisten Bürgerinnen und Bürger verhielten sich aber sehr verantwortungsbewusst und trügen Masken in U-Bahn, Bus und Tram. dpa/Peter Kneffel/dpabild Joachim Herrmann (CSU) im bayerischen Landtag.
NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst hatte zuvor in der "Rheinischen Post" angekündigt, die Regeln in Nordrhein-Westfalen zu verschärfen und nun auch Erstverstöße mit 150 Euro Bußgeld zu ahnden.
Das bayerische Innenministerium betonte, die Aufnahme von Anzeigen durch die Polizei erfolge stets mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl. "Es ist jedoch zwingend geboten, dass auch in den Bereichen des ÖPNV bestehende Regelungen durchgesetzt und Verstöße konsequent verfolgt werden." Unter diesen Maßgaben und nach Würdigung des Einzelfalls schreite die Polizei somit grundsätzlich auch bei Erstverstößen ein, etwa nach Hinweisen von Fahrgästen oder Meldungen durch das Personal.
Nach Angaben des bayerischen Verkehrsministeriums hält sich der weit überwiegende Teil der Fahrgäste (mehr als 95 Prozent) an die Maskenpflicht. Es gebe nur vereinzelte Meldungen über Verstöße, beispielsweise in den Abend- und Nachtstunden in den Großstädten oder im Ausflugsverkehr an den Wochenenden. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht droht im Regelfall ein Bußgeld von 150 Euro – die Summe kann "je nach den Umständen des Einzelfalls" erhöht oder ermäßigt werden. Bei Fahrlässigkeit etwa ist der Regelsatz zu halbieren.
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