Apotheker zeigen Herba Chemosan bei der Wettbewerbsbehörde an

In Österreich ist der führende Pharma-Großhändler Herba Chemosan unter heftigen Beschuss geraten. Einige Händler und Apotheker wollen, dass die Bundeswettbewerbsbehörde diesem einmal genauer auf die Finger schaut: Angeblich soll es Knebelverträge mit Apotheken und Marktkontingentierungen geben.

Verschiedene österreichische Medien, darunter die Oberösterreichischen Nachrichten („OÖNachrichten“), melden, dass der führende Pharmagroßhandels-Dienstleister des Landes Herba Chemosan seine Stellung zu Wettbewerbsverstößen missbraucht haben soll. Sie berufen sich dabei auf einen Bericht in dem Wirtschaftsmagazin „trend“. Mehrere Händler und Apotheker hätten gegen das Unternehmen eine Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht. Die BWB habe mitgeteilt, der „fundierten Anzeige” nachgehen zu wollen.

Knebelverträge mit Apotheken

Dem Großhändler werde vorgeworfen, gemeinsam mit seinem US-Mutterkonzern McKesson Länderkontingente festzulegen und Knebelverträge mit Apotheken abzuschließen. Zudem soll Herba Chemosan hauptverantwortlich für Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln sein, weil der Großhändler den Markt künstlich verknappe. Außerdem glaubten die anzeigenden Unternehmen, dass der Distributeur die Preise auf Großhändlerebene mit zwei weiteren Marktteilnehmern abstimmt.

Grüne wollen generelle Überprüfung des Großhandels

Die angeschuldigte Herba Chemosan weise die Vorwürfe als „widersinnig“ zurück. Zweifellos gebe es ein Problem, da derzeit etwa 700 Präparate nicht lieferbar seien. Das Unternehmen arbeite jedoch daran, diese zu beschaffen. Dieses Problem sei „zumindest europaweit“, wenn nicht weltweit, zu sehen, soll ein Unternehmenssprecher betont haben.

In die Debatte hätten sich auch die Grünen eingemischt. „Ich teile den Verdacht, dass der Großhandel das Angebot verknappt”, soll Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen, laut Salzburger Nachrichten am Freitag zur Presseagentur APA gesagt haben. Die Grünen wollten nun eine generelle Prüfung des Pharmagroßhandels durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Das werde Schallmeiner nach eigenem Bekunden „von Apotheken“ nahegelegt.

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