ABDA fordert „Poller“ fürs Makelverbot

Anlässlich der anstehenden Beratung des Patientendaten-Schutzgesetzes im Bundestag hat sich ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold per Video an die Bundestagsabgeordneten gewandt. Sein Appell: Das im Gesetzentwurf vorgesehene Makelverbot für E-Rezepte muss nicht nur gesetzgeberisch, sondern auch technisch abgesichert werden.

Am vergangenen Freitag hat das Patientendaten-Schutzgesetz das erste Mal den Bundesrat durchlaufen. Für die Apotheken sind vor allem die Regelungen rund um das E-Rezept und insbesondere das Makelverbot von Bedeutung. Was Letzteres betrifft, sind sowohl Ergänzungen im Sozialgesetzbuch V (§ 31 Abs. 1 SGB V) vorgesehen als auch im Apothekengesetz (§ 11 ApoG).

Mehr zum Thema

Patientendaten-Schutzgesetz

Länder wollen Ausnahmen vom Zuweisungsverbot

Patientendatenschutzgesetz

Freude über Makelverbot, aber noch viel zu tun für das E-Rezept

Dieses Makelverbot ist der ABDA ein besonderes Anliegen, das sie bereits seit geraumer Zeit fordert. Denn wenn das E-Rezept kommt, fürchten die Apotheker, dass dieses ganz schnell zu einem Handelsgut werden könnte. Patienten könnten beeinflusst werden, ihre elektronischen Verordnungen in eine bestimmte (Versand-)Apotheke zu leiten. Doch die freie Apothekenwahl muss aus Sicht der ABDA erhalten bleiben. Deshalb soll ein neuer Satz 5 in § 31 Abs. 1 SGB V ein an Vertragsärzte und Krankenkassen adressiertes Zuweisungs- und Beeinflussungsverbot enthalten. Das Zuweisungsverbot im Apothekengesetz stellt nunmehr auch klar, dass dieses auch für Dritte gilt.

Diese gesetzgeberischen Regelungen begrüßt die ABDA. Aber sie sieht auch noch ein Manko: Da sie erwartet, dass es Versuche gegen wird, das Makelverbot zu umgehen, müsse das Verbot auch „technisch abgesichert“ werden. Das stellt sich auch in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf dar.

Sichere und einheitliche E-Rezept-App statt unübersichtlicher Vielfalt

Doch sie belässt es nicht bei ihren schriftlichen Ausführungen. ABDA-Vize Mathias Arnold wendet sich zudem in einem Video direkt an die Bundestagsabgeordneten, um zu erklärten was mit dieser technischen Absicherung gemeint ist – und ein weiterführendes Gespräch anzubieten. Er erläutert, dass es mit einer Vielzahl von Apps, die auf E-Rezepte zugreifen können, in Wahrheit keinen förderlichen, sondern vielmehr einen dysfunktionalen Wettbewerb geben werde. In einer solchen Fülle von Angeboten könne nicht ausgeschlossen werden, dass Patienten nicht doch beeinflusst werden. Dass hier doch Daten abgegriffen werden, müsse unbedingt verhindert werden.

Arnold bemüht zur Veranschaulichung ein Bild aus dem Straßenverkehr: „Es ist gut, wenn ordnungspolitisch ein Durchfahrtverbot angeordnet wird. Durchgesetzt werden kann es aber nur durch fest eingebaute Poller.“ Der ABDA-Vize betont: Eine technische Absicherung für das Makelverbot wäre nicht nur immens wichtig, sondern auch relativ einfach abbildbar: Mit einer einheitlichen Anwendung, die den einheitlichen Transport von E-Rezepten aus der Arztpraxis heraus bis in die Apotheke hinein gewährleisten – und das ohne Einflussnahme Dritter. Wer dazu noch Fragen habe, soll sich gerne an die ABDA wenden.

Quelle: Den ganzen Artikel lesen