Die ABDA hat einen Fragen-Antworten-Katalog zusammengestellt, der auf im Apothekenbetrieb häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eingeht. Zum Beispiel: Ist es angesagt sich zu bevorraten? Was sollten heimversorgende Apotheken besonders beachten? Wie sollte man mit Personen umgehen, die an COVID-19 erkrankt sind oder bei denen einen entsprechender Verdacht besteht?
Die Apotheken gelten auch in Pandemie-Zeiten als versorgungsrelevant. Sie sind schon jetzt vor besondere Herausforderungen gestellt – und das wird sich in den kommenden Wochen kaum ändern. Doch es stellen sich zahlreiche Fragen, wie mit einer Krisensituation, die wir so noch nie hatten, umzugehen ist, auch speziell in der Apotheke. Um die Apotheken zu informieren, hat die ABDA einen Fragen-Antworten-Katalog zusammengestellt, der auf häufig gestellte Fragen zum Apothekenbetrieb eingeht.
Er teilt sich in verschiedene Themenkreise auf: Zunächst geht es um die generelle Frage, ob wegen der Pandemie von arzneimittel- oder apothekenrechtlichen Vorschriften abgewichen werden darf (grundsätzlich nein, aber das Arzneimittelgesetz lässt Ausnahmen zu). Dann werden verschiedene Aspekte der Arzneimittelversorgung beleuchtet (z. B. Möglichkeiten der Kontingentierung, Heimversorgung, Rezeptur und Zyto-Versorgung) und Fragen zum Umgang mit COVID-19-Verdachtsfällen und Erkrankten beantwortet. Es geht weiterhin darum, was passiert, wenn Quarantäne-Maßnahmen angeordnet werden und der Apothekenbetrieb möglicherweise nicht aufrechterhalten werden kann. Zudem geht es um die Frage, ob Nacht- und Notdienste pragmatisch getauscht werden können und wie Mundschutz und Desinfektionsmittel beziehungsweise deren Ausgangsstoffe beschafft werden können.
Auch die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln ist Teil des FAQ-Katalogs. Unter anderem wird die Frage beantwortet, ob Desinfektionsmittel, die Methylethylketon (Butan-2-on) und Wasserstoffperoxid enthalten, bei Lagerung oder Anwendung explodieren können (davon ist bei der Herstellung von Händedesinfektionsmitteln nicht auszugehen).
Die ABDA weist darauf hin, dass der Katalog entsprechend der aktuellen Entwicklung fortgeschrieben wird. Auf landesspezifische Besonderheiten könne er allerdings nicht eingehen – nicht zuletzt aufgrund der sich ständig ändernden Lage.
Den Fragen-und-Antworten-Katalog der ABDA, Stand 17. März 2020, finden Sie hier zum Herunterladen.
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