Sonderfall US-Militär: Impfnachweis auch ohne Arztunterschrift gültig

Apotheken dürfen auch für US-Militärangehörige digitale Impfnachweise erstellen. Die analoge Impfbescheinigung weist jedoch einige Besonderheiten auf. Oftmals fehlt die Arztunterschrift – das ist in diesem Spezialfall jedoch kein Grund, das Ausstellen eines digitalen Zertifikats zu verweigern. Darauf weist die ABDA jetzt in ihrer aktualisierten Handlungshilfe hin.

Hat das Apothekenpersonal Zweifel an der Echtheit eines COVID-19-Impfnachweises, muss es das Ausstellen eines digitalen Zertifikats verweigern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Unterschrift der Ärztin oder des Arztes fehlt. In ihrer kürzlich aktualisierten „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker*innen“ widmet sich die ABDA nun einem Sonderfall: Die sogenannte „COVID-19 Vaccination Record Card“ ist die amtliche Beglaubigung der US-Streitkräfte in Deutschland, dass die Person, auf deren Namen sie ausgestellt ist, vollständig gegen COVID-19 geimpft ist. Diese Bescheinigungen sind meist nicht von einer Ärztin oder einem Arzt unterzeichnet, dennoch sind sie gültig.

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„Nach geltender Rechtslage (§ 22 Abs. 5 IfSG) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines digitalen Impfzertifikats neben einem Identitätsnachweis die Vorlage einer entsprechenden COVID-19-Impfdokumentation, deren Authentizität zu überprüfen ist“, schreibt die ABDA dazu in ihrer Handlungshilfe. In der EU stationierte US-Militärangehörige seien nach der einschlägigen EU-Verordnung bei der Ausstellung der Zertifikate grundsätzlich wie EU-Bürger zu behandeln.

Wie das Landesinnenministerium Rheinland-Pfalz und die US-Streitkräfte informieren, gilt für die Impfnachweise für US-Militärangehörige Folgendes:

  • Verteilung der Impfausweise zusammen mit dem Impfstoff durch das Center for Disease Control (CDC) über das US-Verteidigungsministerium an die militärischen Einrichtungen
  • Datum in Form von Monat/Tag/Jahr
  • Angaben im Impfausweis:
    • Vor- und Zuname des Vakzinempfängers
    • Geburtsdatum
    • Patientennummer oder die vom US-Verteidigungsministerium vergebene Identifikationsnummer des Vakzinempfängers
    • Art des Impfstoffs
    • Chargennummer des Impfstoffs
    • Impfdatum
    • durchführendes Impfzentrum, z. B. die 86. Medizinische Gruppe bzw. Landstuhl RMC

    Verimpft werden vom US-Militär in Deutschland nur die Vakzinen von Moderna, Biontech/Pfizer und Johnson & Johnson (Zulassungsinhaber hierzulande ist die Firma Janssen). „Wenn in Apotheken entsprechende Nachweise vorgelegt werden, kann anhand dieser Informationen und Muster eine ordnungsgemäße Authentizitätsprüfung vorgenommen werden“, stellt die ABDA klar. „Die fehlende Arztunterschrift allein muss angesichts der offiziellen Auskunft des US-Militärs, dass eine solche regelmäßig nicht aufgebracht wird, nicht dazu führen, dass die Authentizität eines solchen Nachweises bezweifelt wird.“ Es dürfe nach Einschätzung der Standesvertretung davon ausgegangen werden, dass die örtlich zuständigen Aufsichtsbehörden diese Rechtsauffassung teilen.

    Ein Muster der „COVID-19 Vaccination Record Card“ zum Abgleich findet sich in der Handlungshilfe im geschützten Bereich auf der ABDA-Website.

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