Der SWR-„Marktcheck“ und die Stiftung Warentest kommen zu demselben Ergebnis: Gleitsichtbrillen vom Online-Optiker sind qualitativ minderwertig und können sogar Kopfschmerzen verursachen. Ein Optiker warnt vor dem Brillenkauf per Mausklick.
Ob bei Mister Spex, Brille24 oder Lensbest – viele bestellen ihre Brillen mittlerweile beim Online-Optiker. Doch Vorsicht ist geboten: Gleitsichtbrillen aus dem Netz sind oft mangelhaft und können sogar schlecht für die Augen sein. Das hat ein Test des SWR Verbraucher- und Wirtschaftsmagazins „Marktcheck“ ergeben.
„Marktcheck“ hat je eine Gleitsichtbrille bei den vier größten Online-Anbietern bestellt: Mister Spex, Brille24, Brille.de und Lensbest. Das günstigste Modell gab es für 174 Euro bei Brille24, das teuerste kostete 249 Euro und kam von Brille.de. Beide Anbieter arbeiten wie Mister Spex mit Partneroptikern zusammen, sodass die Tester vorher ihre Sehwerte vor Ort überprüfen lassen konnten. Mister Spex hat mittlerweile auch eigene Filialen, in denen Optiker Sehtests durchführen. Bei Lensbest müssen Käufer ihre Werte dagegen ohne Test online übermitteln.
Brillen vom Online-Optiker können Kopfschmerzen auslösen
Doch mit oder ohne Sehtest: Bei keinem der Anbieter war die Brille korrekt zentriert. Beim Zentrieren ermitteln Optiker etwa die Pupillendistanz und Durchblickhöhe. Stimmen die Werte nicht, kann das schwere Folgen haben, wie Optiker Hans Jürgen Strobl gegenüber den Testern feststellte. Sein Fazit zu einer der Brillen: „Im Nahbereich kann immer nur ein Auge scharf sehen, das andere nicht. Das Gehirn versucht das dann auszugleichen, das funktioniert aber nicht. Diese Brille wird dauerhaft nicht tragbar sein."
Auch die Stiftung Warentest erklärt: „Je nach Brille kann schon weniger als ein Millimeter Abweichung schlechtes Sehen oder Kopfweh erzeugen.“ In einer aktuellen Untersuchung unter anderem mit Mister Spex, Brille24 und Lensbest kommt sie zu demselben Ergebnis wie „Marktcheck“: Die Qualität der Brillen bewerten die Warentester zwar allesamt gerade noch mit „befriedigend“. Doch bei der Zentrierung lautet das Urteil nur „ausreichend“.
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