FDP will Blutspendeverbot für Homo- und Transsexuelle abschaffen

Die FDP-Fraktion will einen Antrag in den Bundestag einbringen, der das Blutspendeverbot für schwule und transsexuelle Menschen abschaffen soll. Ein pauschaler Ausschluss von Schwulen und transgeschlechtlichen Menschen stelle eine unhaltbare Diskriminierung ohne medizinische Notwendigkeit dar und verschärfe den Mangel an lebensrettenden Blutspenden, heißt es in dem Antrag, der dem SPIEGEL vorliegt.

Bisher dürfen Personen mit sogenanntem sexuellen Risikoverhalten nur unter bestimmten Bedingungen Blut spenden: nämlich wenn sie ein Jahr lang keinen Sex hatten. Im November 2017 hatte die Bundesärztekammer die Richtlinie zur Blutgewinnung und zur Anwendung von Blutprodukten etwas gelockert. Seitdem heißt es darin, Personen mit sexuellem Risikoverhalten, zu denen laut Richtlinie auch Männer, die mit Männern Sex haben, und Transsexuelle gehören, seien für zwölf Monate von der Spende ausgeschlossen. Der Richtlinie zufolge sind auch männliche und weibliche Prostituierte und heterosexuelle Personen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern von der Regelung betroffen.


Die FDP hält sich nach eigenen Angaben bei der Formulierung ihres Antrags an die Angaben zu “Inter- und Transsexualität” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Demnach wird der Begriff “transgeschlechtlich” als Oberbegriff für jegliche Formen der geschlechtlichen Identität verwendet – also der empfundenen Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen. In der “Richtlinie Hämotherapie/Transfusionsmedizin” der Bundesärztekammer werden explizit “Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben,” sowie “transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten” aufgeführt.


Vor der Änderung waren diese Personengruppen ein Leben lang von der Blutspende ausgeschlossen. Zur Begründung hieß es, dass sie gegenüber der Allgemeinbevölkerung ein erhöhtes Risiko hätten, sich mit HIV oder dem Hepatitis-C-Virus anzustecken. Die Angaben zum Lebensstil werden per Fragebogen erhoben.

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Ein Jahr kein Sex? Das ist nicht lebensnah

“Die Anpassung in der Richtlinie zu einer Wartezeit von zwölf Monaten seit dem letzten Geschlechtsverkehr bis zur Blutspende ist eine lebensfremde Annahme”, heißt es nun in dem FDP-Antrag, der von den Abgeordneten Jens Brandenburg, Katja Suding und der FDP-Fraktion eingebracht wird. “Entscheidend für ein Infektionsrisiko ist nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen, sondern das tatsächliche Risikoverhalten, zum Beispiel durch ungeschützten Sexualverkehr mit häufig wechselnden Partner/innen.”

Sowohl Prostitution als auch wechselnde Sexpartner würden in der “Richtlinie Hämotherapie” ohnehin separat abgefragt. Eine explizite Benennung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Personen als Risikogruppe sei eine ungerechtfertigte Pauschalisierung und diskriminierend. “Den Personengruppen als Ganzes wird ein unreflektiertes und risikoreiches Sexualverhalten unterstellt”, schreiben die FDP-Abgeordneten. Fraglos sei, dass die medizinische Sicherheit der gewonnenen Blutspenden höchste Priorität habe.

“Wir dürfen es uns nicht leisten, spendenbereite Menschen pauschal wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität von der Blutspende auszuschließen”, teilte die stellvertretende Bundesfraktionsvorsitzende, Katja Suding, dem SPIEGEL mit. “Stattdessen müssen die besten Testverfahren angewendet werden, die uns der medizinische Fortschritt schon heute zur Verfügung stellt. Das ist unsere ethische Pflicht.”

In Deutschland werden etwa 14.000 Blutspenden pro Tag benötigt. Laut Angaben des Roten Kreuzes benötigen rund 80 Prozent der Bundesbürger einmal im Leben eine Blutspende. Die Nachfrage nach lebensrettenden Blutspenden sei sehr hoch, doch die Sicherstellung der Versorgung werde zu einer immer größeren Herausforderung, heißt es im Antrag der FDP.

“Blutkonserven in den Krankenhäusern sind knapp, Menschenleben stehen auf dem Spiel”, sagte Suding. Dabei spendeten nur zwei bis drei Prozent der Deutschen regelmäßig Blut.

Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der Blutspenden zudem in Zukunft weiter sinken, denn die Altersobergrenze für Blutspenden liegt bei 68 Jahren für Wiederholungsspender. Gleichzeitig steigt der Bedarf durch den wachsenden Anteil der älteren Bevölkerung. 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) generelle Blutspendeverbote als unzulässig, solange der Gesundheitsschutz der Blutspendeempfänger gewährleistet ist.

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