Am gestrigen Donnerstag hat die ABDA erstmals Hinweise für die öffentlichen Apotheken zum Umgang mit dem Coronavirus herausgegeben. Ob das reicht und in der Form aufrechterhalten werden kann, wird sich in den nächsten Tagen und Wochen zeigen. DAZ.online hat sich ein bisschen in den Nachbarländern umgeschaut. In England gibt es seit gestern eine SOP, die den Offizinapothekern haarklein sagt, was zu tun ist, wenn sie einen möglichen Infizierten vor sich haben.
Nach den DAZ.online-Recherchen geben die Apotheker- und staatlichen Organisationen derzeit in den meisten Ländern Handlungsanweisungen an das Gesundheitspersonal zum Umgang mit eventuell SARS-CoV-2-Infizierten aus. Diese sind mehr oder weniger ausgefeilt und erstrecken sich vielfach auf die üblichen Hygienehinweise. In Frankreich und Italien sollen die Apotheker sich bald flächendeckend mit passenden Atemschutzmasken schützen können, die der Staat zur Verfügung stellt.
Schutzmasken für Apotheker in Frankreich und Italien
Nach einer Mitteilung der französischen Apothekerkammer plant das Gesundheitsministerium, dass diese in der kommenden Woche über den pharmazeutischen Großhandel kostenfrei an die Apotheken ausgeliefert werden sollen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht vorgesehen, die Schutzmasken auch an Risikopersonen in der Bevölkerung zu verteilen. In Italien wurde in dieser Woche ein am vergangenen Samstag von der Regierung verabschiedetes Dekret zur Bewältigung der Coronavirus-Notlage angenommen. Es verpflichtet die Regierung dazu, Apothekern, Krankenschwestern und Ärzten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Erst kürzlich hatte DAZ.online auch über den Arbeitsalltag der Apotheken im Krisengebiet berichtet. Die Apotheken in der Region sind angehalten, nicht wegen der Notlage zu schließen, sondern einen wichtigen Teil der Erstversorgung und Beratung der Menschen zu übernehmen. Einige Apotheker beraten über die Notdienstklappe.
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UK: Detaillierte SOP für Apotheker
In Großbritannien haben NHS Health und NHS Improvement gestern eine spezielle SOP für die öffentlichen Apotheken in England herausgegeben, die vielleicht auch für andere Länder Vorbildcharakter haben könnte. Die Anleitung zielt darauf ab, mögliche Infizierte oder bereits Kranke vor Ort zu identifizieren, diese gegebenenfalls zu isolieren und möglichst schnell einer weiteren Behandlung über den Nationalen Gesundheitsdienst zuzuleiten, wobei alle Informationen über die Notrufnummer NHS 111 zusammenlaufen sollen. Die SOP geht davon aus, dass die meisten Patienten, die mit Husten, Erkältungen oder grippeähnlichen Symptomen in die Apotheke kommen, wahrscheinlich kein COVID-19 haben. Das Apothekenpersonal soll nun mit Hilfe der in der SOP beschriebenen Falldefinition in die Lage versetzt werden, eine erste Risikobewertung auf der Basis der Reise-/Kontakthistorie des Patienten in Bezug auf COVID-19 durchzuführen.
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