Warum dauert das Datenklau-Verfahren so lange?

Nach 36 Hauptverhandlungstagen im „Datenklau“-Prozess gegenEx-ABDA-Sprecher und Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz sowie den Systemadministrator Christoph H. meldeteder Verteidiger am heutigen Freitag an, dass der Prozess eigentlich vor derfalschen Strafkammer stattfindet – denn beim Landgericht Berlin gebe es eineKammer mit Sonderzuständigkeit für Verstöße gegen den Datenschutz.

Bereits seit Januar 2018 findet vor der 1. GroßenStrafkammer des Landgerichts Berlin die Hauptverhandlung im Strafprozess gegenEx-ABDA-Sprecher und Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und den früherfür das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätigen SystemadministratorChristoph H. statt. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, brisante Daten ausdem BMG ausgespäht zu haben (§ 202a StGB).

Die Ermittlungsgeschichte

Doch das Verfahren zieht sich nicht nur – es hatte auchschon einen langen Vorlauf. Des Öfteren wurde daher der Vorwurf einerVerfahrensverzögerung laut. Am heutigen Freitag sah sich der VorsitzendeRichter daher veranlasst, den Verfahrensgang bis zum ersten Prozesstag nochmalsmit Daten zu veranschaulichen. Begonnen hatte es am 11. September 2012 miteiner Anzeige des BMG, im Dezember 2012 kam es zu einer Durchsuchung imMinisterium. Ein knappes Jahr später, im November 2013 waren die polizeilichenErmittlungen „vorerst abgeschlossen“ und das Verfahren wurde derStaatsanwaltschaft übergeben. Mitte Dezember 2013 wurde Anklage erhoben. ImJahr 2014 folgten weitere Untersuchungen von Datenträgern und Zeugenvernehmungen,dazwischen ergingen Beschlüsse. Im September 2014 erklärte die Strafkammer,dass das Zwischenverfahren nicht zügiger voran komme, liege zum einen an derKomplexität des Falles, zum anderen daran, dass sie andere, vorrangigeVerfahren zu bearbeiten habe.

Im Januar 2015 erfolgte eine Verfügung mit der Bitte dasVerfahren zum Abschluss zu bringen. Am 23. November 2015 wurde es sodanntatsächlich formell eröffnet. Im Februar 2016 bat der Vorsitzende Richterallerdings sein Präsidium um Entlastung. Wegen „drückender Haftsachen“ könnenicht sichergestellt werden, dass das Hauptverfahren gegen Bellartz und H. „stabil“geführt werden könne. Alle zwei Monate folgten ähnliche Vermerke: Die Kammersei zu belastet, um für dieses Verfahren Termine anzuberaumen. Anfang 2017erging dann ein Präsidiumsbeschluss, eine neue Strafkammer zu bilden, die sichum solche Fälle kümmern sollte, die bei anderen Kammern liegen blieben. Kurzdarauf gab es jedoch verfassungsrechtliche Bedenken und das Verfahren wandertean die 1. Kammer zurück. Diesen Wechsel zwischen zwei unterschiedlichen Strafkammern hatte  Bellartz‘ Anwalt Carsten Wegner bereits am ersten Prozesstag moniert.

Im August 2017 war es dann soweit: Die erstenVerhandlungstermine für das „Datenklau-Verfahren“ standen. Die Botschaft des VorsitzendenRichters am heutigen Freitag lautete somit letztlich: Es ging einfach nicht schneller– dass alles so lange dauerte, hatte sein Gründe.

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