VZA: 130 Euro plus 3 Prozent

DerVerband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA)unterstützt die Intention des Referentenentwurfs zum GSAV, sieht aber teilweisenoch dringenden Anpassungsbedarf. Anstelle des vorgesehenen Arbeitspreises von110 Euro seien 130 Euro plus ein dreiprozentiger Zuschlag angemessen. DerGKV-Spitzenverband und der AOK-Bundesverband hatten dagegen niedrigereArbeitspreise gefordert. Weitgehend einig sind sich die unterschiedlichenBetroffenen in der Einschätzung, dass die im Referentenentwurf vorgesehenenAbrechnungsmodalitäten unpraktikabel sind.

DerVZA erklärt in seiner jüngsten Stellungnahme zum Referentenentwurf für dasGesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), die Anhebungdes Arbeitspreises sei dringend geboten, aber nicht ausreichend. DerArbeitspreis sollte auch nicht nur für Produkte zur Anwendung in der Onkologie,sondern für alle Herstellungen unter Reinraumbedingungen gelten. 

VZAfordert 130 Euro plus 3 Prozent

ZurHöhe des Arbeitspreises verweist der VZA auf ein bei der REFA eingeholtesGutachten. Demnach seien 128,96 Euro für die Herstellung einer sterilenZubereitung angemessen. Der VZA fordert daraufhin einen Arbeitspreis von 130Euro. Mit Blick auf künftige Preissteigerungen und steigendeSicherheitsanforderungen sei auch ein Anpassungsmechanismus nötig. Der VZAbetont, dass zufällige Ereignisse wie Verfall, Bruch, Lagerwertverluste oderdie Weigerung von Kassen zur Abrechnung von Verwürfen im Arbeitspreis nichtberücksichtigt würden. Daher sei zusätzlich ein Handlingszuschlag von dreiProzent „dringend erforderlich und sachgerecht“. Ein prozentualer Zuschlag istjedoch im Referentenentwurf überhaupt nicht vorgesehen.

Mitdiesen Honorarforderungen weicht der VZA deutlich von den Stellungnahmen desGKV-Spitzenverbandes und des AOK-Bundesverbandes ab. Diese hatten deutlichgeringere Arbeitspreise gefordert und dies teilweise mit dem 2HM-Gutachtenbegründet, in dem geringere Arbeitspreise ermittelt worden waren. Dabei wurdeallerdings nicht berücksichtigt, dass das 2HM-Gutachten pauschal für alleFertig- und Rezepturarzneimittel einen 5-Prozent-Aufschlag für dieWarenwirtschaft vorsieht.

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