Die ABDA hat ihre Mitgliedsorganisationen über eine Störung imSecurpharm-System informiert. DieHerstellerdatenbank soll nicht erreichbar sein. Die Securpharm-Status-Webseitevermeldet hingegen, dass alle Server laufen. Und auch erste befragteApotheken wollen allenfalls eine Verzögerung bemerkt haben. Doch wasist zu tun, wenn die Verifizierung über die Datenbank wirklich nicht möglich ist?
Die Apothekerkammern haben am heutigenDonnerstagnachmittag die Apotheken informiert, dass es eine Störung im Securpham-Datenbanksystem gibt. Offensichtlich haben dies nicht alle Apothekenbemerkt. So war aus einer Berliner Apotheke zu hören, es habe zwarVerzögerungen gegeben, die etwas Geduld erforderten – doch am Ende habe dieVerifizierung geklappt. Andere wollen gar nichts bemerkt haben – zumal man esoffensichtlich noch gewohnt ist, dass nicht alles ganz glatt läuft.
Dennoch: Im Schreiben der ABDA heißt es: „Diese Störung istnach ersten Erkenntnissen voraussichtlich auf ein Problem in der Erreichbarkeitder Herstellerdatenbank zurückzuführen. Eine Verifikation und das Ausbuchen vonMedikamenten ist derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich“. Teilweise seiaber eine Überprüfung von Arzneimitteln über die securPharm-GUI je nachVerfügbarkeit der Herstellerdatenbank möglich.
Mag der Server nun laufen oder nicht – was zu tun ist, wennsich das individuelle Erkennungsmerkmal technisch gar nichtüberprüfen lässt, sollte ohnehin jede Apotheke wissen: Dann muss besagtes Erkennungsmerkmal nämlich notiert und nachträglich ausgebucht werden. DiePackung kann in der Zwischenzeit abgegeben werden.
Die ABDA verweist ergänzend auf ihr FAQ-Papier zu Securpharm hin. Dort findet sich unter 3.19folgende Frage und Antwort:
Darf eine Apotheke ein Arzneimittel ohne vorherigeVerifizierung abgeben, falls z.B. das Internet oder der Strom ausfällt?
Bei vorübergehenden technischenStörungen zum Zeitpunkt der Abgabe ist es erlaubt, Arzneimittel abzugeben unddie Verifizierung und Ausbuchung nachträglich durchzuführen, sobald dieStörungen behoben sind. Dafür muss die Seriennummer und der Produktcode bei derAbgabe notiert (oder der DataMatrixCode abfotografiert) und die Packungnachträglich manuell ausgebucht werden. Für den Fall eines alleinigen Ausfallsdes Internets kann Ihr Apothekensoftwarehausauch eine Komfortfunktion vorsehen, bei der der gescannte Produktcode im Systemgespeichert und nach Wiederherstellung einer Internetverbindung automatischnachträglich ausgebucht wird. Den Betriebsstatus der securPharm-Teilsystemekönnen Sie unter www.securpharm-status.denachvollziehen.
Wer den Status unter dem genannten Link prüft, sieht dort derzeitallerdings, dass sowohl die Herstellerdatenbank als auch der Apothekenserverund der Authentifizierungsserver erreichbar sind.
Die Delegierte Verordnung bestimmt darüber hinaus in ihremArtikel 29:
Pflichten, wenn die Überprüfung der Echtheit und dieDeaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals nicht möglich sind
Unbeschadet des Artikels 25 Absatz 1 gilt: Wenn zur Abgabevon Arzneimitteln an die Öffentlichkeit ermächtigte oder befugte Personenaufgrund technischer Probleme nicht in der Lage sind, zum Zeitpunkt der Abgabeeines Arzneimittels, das mit einem individuellen Erkennungsmerkmal versehenist, an die Öffentlichkeit die Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals zuüberprüfen und dieses zu deaktivieren, notieren sie das individuelleErkennungsmerkmal und nehmen die Überprüfung der Echtheit und die Deaktivierungdes individuellen Erkennungsmerkmals vor, sobald die technischen Problemebehoben sind.
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