Mit Rote-Hand-Briefen informieren Hersteller in Absprachemit den Behörden über erhebliche, neu erkannte Arzneimittelrisiken, bei denen esunmittelbaren Handlungsbedarf gibt. In Apotheken landen diese zumeist ganzklassisch per Fax. Ab August 2019 werden siezusätzlich bei dem jeweiligen Arzneimittel in der ABDA-Datenbank zu findensein.
Über das Modul „Plus X“, das obligatorischer Bestandteil derABDA-Datenbank ist, stehen für Fertigarzneimittel derzeit die Fach- und Gebrauchsinformationen, Informationenzur Teilbarkeit und Sondengängigkeit, Fotos der Darreichungsform undBeschreibung ihrer Merkmale sowie behördlich beauflagtes Schulungsmaterial („BlaueHand“) zur Verfügung. Ab August werdennun auch Rote-Hand-Briefe undInformationsbriefe beim jeweiligen Arzneimittel zu finden sein und übererhebliche, neu erkannte Arzneimittelrisiken informieren. Später werden dieHinweise dann in die Fach- und Gebrauchsinfos aufgenommen.
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Weil Rote-Hand-Briefe, die Hersteller in Absprache mit denBehörden verschicken, unmittelbaren Handlungsbedarf nach sich ziehen – auch fürApotheker –, soll in der Kasse ein Symbol bei dem betroffenen Fertigarzneimittelauf einen aktuellen Rote-Hand-Brief hinweisen. Ein halbes Jahr soll auf dasVorliegen der Dokumente hingewiesen werden. Dann sollen die Informationen ausdem Schnellzugriff verschwinden. Im System bleiben sie aber.
Die Bereitstellung in den Apotheken erfolgt mit einem Updateihres Software-Anbieters. Unabhängig davon sollen aber die Inhalte derRote-Hand-Briefe auch weiterhin als AMK-Meldungen über die „Aktuelle Info“verfügbar sein.
Darüber hinaus plant die Abdata weitere Verbesserungen. So sollen ab Herbst 2019 neue Funktionen zur Verfügung stehen, zum Beispiel beim Interaktionscheck.
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